Selbstständigkeit

Krankenversicherung bei Kleingewerbe: Beiträge & Kosten 2026

Wann müssen Kleingewerbetreibende Krankenversicherungsbeiträge zahlen – und wann bleibt die bestehende Krankenversicherung bestehen?
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenversicherung im KleingewerbeKrankenversicherung im Kleingewerbe(c) Getty Images / Yurii Karvatskyi
Ob durch einen Webshop, digitale Dienstleistungen, Nachhilfe oder einen kleinen Handwerksbetrieb: Viele Menschen betreiben ein Kleingewerbe neben ihrem Hauptberuf. Für die Krankenversicherung ist dabei nicht entscheidend, ob es sich steuerlich oder gewerberechtlich um ein „Kleingewerbe“ handelt. Ausschlaggebend sind vor allem Versicherungsstatus, Einkommen sowie Umfang und wirtschaftliche Bedeutung der selbstständigen Tätigkeit.

2026-02-06T16:06:00+00:00

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Das Wichtigste zur Krankenversicherung bei Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe ist nicht automatisch beitragsfrei. Wer hauptberuflich selbstständig arbeitet, muss sich in der Regel selbst krankenversichern – entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privat.

Wird das Kleingewerbe dagegen nur neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob betrieben, bleibt die Krankenversicherung über den Arbeitgeber häufig bestehen. Ob eine Selbstständigkeit als haupt- oder nebenberuflich gilt, entscheidet die Krankenkasse anhand der gesamten beruflichen Situation.

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich. Einkommen wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat berücksichtigt.

Muss ich bei einem Kleingewerbe Krankenversicherung zahlen?

Grundsätzlich besteht auch für Selbstständige mit einem Kleingewerbe Krankenversicherungsschutz. Ob durch die selbstständige Tätigkeit eigene oder zusätzliche Beiträge entstehen, hängt jedoch von der persönlichen Situation ab.

Typische Fälle:

Situation Krankenversicherung
Kleingewerbe als Hauptberuf eigene Krankenversicherung erforderlich
Kleingewerbe neben versicherungspflichtigem Hauptjob häufig weiterhin Versicherung über den Hauptjob
Familienversicherung und kleines Kleingewerbe möglich, wenn Voraussetzungen und Einkommensgrenze eingehalten werden
Hauptberuflich selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert Beiträge nach beitragspflichtigem Einkommen
Privat krankenversichert Beitrag unabhängig vom tatsächlichen Gewinn

Die Krankenkasse prüft im Zweifel individuell, ob die selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Was kostet die Krankenversicherung bei einem Kleingewerbe 2026?

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen richtet sich der Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich nach den beitragspflichtigen Einnahmen.

2026 gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • 14,0 Prozent ermäßigter Beitragssatz ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch

  • 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Krankheitstag

  • zusätzlich der kassenindividuelle Zusatzbeitrag

  • durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 Prozent

  • Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 Euro monatlich

  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro monatlich

Selbstständige tragen ihren Beitrag grundsätzlich vollständig selbst. Einen Arbeitgeber, der die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt, gibt es bei einer reinen Selbstständigkeit nicht.

Beispielbeiträge 2026

Die folgende Tabelle rechnet beispielhaft mit dem ermäßigten GKV-Beitragssatz von 14,0 Prozent, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einem Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent. Der tatsächliche Beitrag hängt unter anderem von der gewählten Krankenkasse und der persönlichen Situation ab.

Monatliches beitragspflichtiges Einkommen Krankenversicherung* Pflegeversicherung** Gesamt
bis 1.318,33 € ca. 222,80 € ca. 47,46 € ca. 270,26 €
1.500 € ca. 253,50 € 54,00 € ca. 307,50 €
2.500 € ca. 422,50 € 90,00 € ca. 512,50 €
4.000 € 676,00 € 144,00 € 820,00 €
ab 5.812,50 € ca. 982,31 € ca. 209,25 € ca. 1.191,56 €

* gerechnet mit 14,0 Prozent + 2,9 Prozent durchschnittlichem Zusatzbeitrag
** ohne Zuschlag für Kinderlose und ohne mögliche Abschläge für mehrere Kinder

Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Auch der tatsächliche Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse deutlich vom Durchschnitt abweichen.

Tipp: Gerade für freiwillig versicherte Selbstständige können sich die Beiträge der Krankenkassen deutlich unterscheiden. Ein Krankenkassenvergleich kann deshalb mehrere hundert Euro Ersparnis im Jahr ermöglichen.

Welche Einnahmen berücksichtigt die Krankenkasse?

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen zählt nicht nur der Umsatz des Kleingewerbes.

Bei der selbstständigen Tätigkeit ist grundsätzlich der Gewinn, also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, maßgeblich. Bei freiwillig Versicherten können außerdem weitere Einnahmen berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • gesetzliche Renten

  • Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge

Insgesamt werden beitragspflichtige Einnahmen 2026 höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich berücksichtigt.

Bei neu gegründeten Unternehmen liegt häufig noch kein aktueller Einkommensteuerbescheid vor. Die Krankenkasse kann den Beitrag dann zunächst aufgrund einer Einkommensschätzung vorläufig festsetzen. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, erfolgt die endgültige Beitragsberechnung. Dadurch können Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen.

Kleingewerbe neben Hauptjob: Fallen zusätzliche Beiträge an?

Wer hauptberuflich als Arbeitnehmer beschäftigt ist und daneben ein Kleingewerbe betreibt, bleibt häufig über seinen Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert.

Entscheidend ist allerdings, dass die Selbstständigkeit tatsächlich nebenberuflich bleibt.

Für die Beurteilung betrachtet die Krankenkasse insbesondere:

  • wöchentliche Arbeitszeit in der Selbstständigkeit

  • Arbeitszeit im Hauptberuf

  • Einkommen aus beiden Tätigkeiten

  • wirtschaftliche Bedeutung der Selbstständigkeit

  • Beschäftigung eigener Arbeitnehmer

Eine starre gesetzliche Regel nach dem Muster „unter 20 Stunden = immer nebenberuflich“ gibt es nicht.

Die Krankenkassen arbeiten vielmehr mit sogenannten Vermutungsregeln. Bei einer vollzeitigen Beschäftigung beziehungsweise einer Beschäftigung von mehr als 20 Wochenstunden und einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 1.977,50 Euro im Jahr 2026 wird grundsätzlich angenommen, dass daneben für eine hauptberufliche Selbstständigkeit kein Raum bleibt. Umgekehrt können eine hohe Arbeitszeit und eine hohe wirtschaftliche Bedeutung der Selbstständigkeit für eine hauptberufliche Tätigkeit sprechen. Die endgültige Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die Krankenkasse.

Kleingewerbe und Familienversicherung

Auch mit einem Kleingewerbe kann unter bestimmten Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner möglich sein.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird und das regelmäßige Gesamteinkommen die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Einkommensgrenze der Familienversicherung 2026

2026 beträgt die allgemeine Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung:

565 Euro pro Monat

Die Grenze von 603 Euro monatlich gilt dagegen für Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung – also einem Minijob. Sie sollte nicht pauschal auf Gewinne aus einem Kleingewerbe übertragen werden.

Für die Familienversicherung gelten die gesetzlichen Regeln zum Gesamteinkommen. Bei schwankenden Einkünften oder mehreren Einkommensarten sollte die konkrete Situation deshalb mit der Krankenkasse abgestimmt werden.

Kleingewerbe oder Kleinunternehmer – wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer werden häufig miteinander verwechselt, beschreiben aber unterschiedliche Sachverhalte.

Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, das keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Die Kleinunternehmerregelung stammt dagegen aus dem Umsatzsteuerrecht. Sie hat grundsätzlich keinen direkten Einfluss darauf, ob Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

Für die Krankenkasse sind vor allem Einkommen, Versicherungsstatus und Umfang der Selbstständigkeit entscheidend.

GKV oder PKV bei einem Kleingewerbe?

Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, kann grundsätzlich zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der GKV hängt die Beitragshöhe insbesondere von den beitragspflichtigen Einnahmen ab.

Vorteile können unter anderem sein:

  • einkommensabhängige Beiträge

  • unter bestimmten Voraussetzungen kostenlose Familienversicherung

  • keine Gesundheitsprüfung

  • weitgehend gesetzlich festgelegter Leistungsumfang

Auch bei sehr niedrigem Einkommen gilt bei freiwillig Versicherten allerdings die Mindestbemessungsgrundlage.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag dagegen nicht unmittelbar nach dem Einkommen.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Alter beim Eintritt

  • Gesundheitszustand

  • gewählter Tarif

  • Leistungsumfang

  • Selbstbeteiligung

Für Ehepartner und Kinder müssen in der PKV grundsätzlich eigene Beiträge einkalkuliert werden.

Gerade für Selbstständige sollte die Entscheidung zwischen GKV und PKV deshalb nicht allein vom kurzfristig günstigsten Monatsbeitrag abhängig gemacht werden.

Kleingewerbe und Minijob

Ein Minijob und ein Kleingewerbe sind sozialversicherungsrechtlich nicht dasselbe.

Für einen Minijob gilt 2026 eine Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich. Eine vergleichbare „603-Euro-Grenze“ gibt es für eine selbstständige Tätigkeit nicht.

Wer neben einem Minijob zusätzlich selbstständig tätig ist, sollte deshalb insbesondere prüfen lassen, auf welcher Grundlage der Krankenversicherungsschutz besteht.

Ein Minijob allein vermittelt in der Regel keinen eigenen vollständigen Krankenversicherungsschutz.

Was passiert bei schwankendem Einkommen?

Gerade bei Kleingewerbetreibenden können die Einnahmen von Monat zu Monat stark schwanken.

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen wird der Beitrag zunächst häufig vorläufig anhand des vorhandenen Einkommensteuerbescheids oder einer Einkommensschätzung festgelegt.

Nach Vorlage eines neuen Steuerbescheids kann die Krankenkasse die Beiträge rückwirkend endgültig festsetzen.

Das kann zu:

  • einer Beitragserstattung oder

  • einer Beitragsnachforderung

führen.

Deshalb sollte bei stark steigenden oder sinkenden Gewinnen frühzeitig Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen werden.

Kann ich Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können grundsätzlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.

Welche Beträge im Einzelfall steuerlich anerkannt werden, richtet sich nach den steuerrechtlichen Voraussetzungen.

Sonderfall Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten können unter bestimmten Voraussetzungen über die Künstlersozialversicherung abgesichert werden.

Die Künstlersozialkasse ist selbst keine Krankenkasse. Sie beteiligt sich aber ähnlich wie ein Arbeitgeber an den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung bei Kleingewerbe

Ist ein Kleingewerbe automatisch beitragsfrei?

Nein. Die Bezeichnung Kleingewerbe sagt zunächst nichts darüber aus, ob Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Entscheidend ist insbesondere, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird und wie der bisherige Krankenversicherungsschutz aussieht.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung bei einem Kleingewerbe?

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich. Beim ermäßigten Beitragssatz und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich allein für die Krankenversicherung ein Mindestbeitrag von rund 222,80 Euro. Hinzu kommt die Pflegeversicherung.

Muss ich bei einem Kleingewerbe neben meinem Hauptjob Krankenversicherung zahlen?

Nicht zwingend. Bleibt der Hauptjob sozialversicherungsrechtlich die Haupttätigkeit und wird das Gewerbe nur nebenberuflich ausgeübt, besteht die Krankenversicherung häufig weiterhin über die Beschäftigung. Die Krankenkasse prüft dies anhand der gesamten beruflichen Verhältnisse.

Kann ich mit Kleingewerbe familienversichert bleiben?

Ja, sofern die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird und die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt werden. Die allgemeine Einkommensgrenze liegt 2026 bei 565 Euro monatlich.

Gilt für ein Kleingewerbe die Minijob-Grenze von 603 Euro?

Nein. Die 603-Euro-Grenze gilt 2026 für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Für Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit gilt diese Minijob-Grenze nicht automatisch.

Wer entscheidet, ob mein Kleingewerbe haupt- oder nebenberuflich ist?

Die zuständige Krankenkasse beurteilt die konkrete Situation. Dabei werden unter anderem Arbeitszeit, Einkommen, weitere Beschäftigungen sowie gegebenenfalls eigene Arbeitnehmer berücksichtigt.

Muss ich der Krankenkasse mein Kleingewerbe melden?

Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, sollte seine Krankenkasse darüber informieren. Nur so kann geklärt werden, ob sich der Versicherungsstatus oder die Beitragshöhe verändert.

 

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