KSK Abgabe 2026 für Künstlersozialkasse leicht abgesenkt
Bagatellgrenze für Kleinaufträge parallel angehobenDie Absenkung wurde im Rahmen der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 beschlossen, weil sich die wirtschaftliche Lage in der Kultur- und Kreativwirtschaft besser entwickelt hat als zuvor erwartet. Auch im Koalitionsvertrag ist eine Stabilisierung der Abgabe langfristig vorgesehen, besonders angesichts der zunehmenden digitalen Verwertung künstlerischer Werke.
Die Künstlersozialabgabe ist eine besondere Umlage in Deutschland, mit der ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge für selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizisten finanziert wird. Dieses System ist Teil der sogenannten Künstlersozialversicherung und sorgt dafür, dass freie Kreative – ähnlich wie abhängig Beschäftigte – in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert sind. Die Versicherten zahlen dabei nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst, die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen mitgetragen.
Unternehmen und sonstige Auftraggeber, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten – etwa Werbung, Texte, Musik oder Grafiken – müssen diese Abgabe entrichten. Grundlage ist das Honorar, das sie im Laufe eines Kalenderjahres an selbstständige Kreative zahlen. Die Abgabe wird jährlich neu festgelegt und als Prozentsatz dieser Honorare berechnet.
Die Künstlersozialabgabe ist ein wichtiges Instrument für die soziale Absicherung freier Kreativer in Deutschland und für viele Unternehmen ein relevanter Bestandteil der Abrechnung, wenn sie kreative Leistungen nutzen. Verantwortlich für die Erhebung und Verwaltung ist die Künstlersozialkasse (KSK) in Verbindung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutschen Rentenversicherung.
