Kinderkrankengeld als Selbstständige?
Antwort der Redaktion: Auch als Selbstständige können Sie für eine begrenzte Zahl von Krankheitstagen ihres Kindes von der Krankenkasse Kinderkrankengeld beziehen. Das gilt allerdings nur, wenn sie als freiwillig Versicherte selbst den grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld nicht abgewählt haben, also sich nicht für den ermäßigten Beitragssatz entschieden haben.
Anders als bei Ihrem eigenen Krankengeldanspruch als beginnt der Anspruch auf Kinderkrankengeld bereits am ersten Krankheitstag Ihres Kindes. Auch die Höhe wird anders berechnet als für das reguläre Krankengeld. Es beträgt genau 70 Prozent des Einkommens, das zuletzt für die Bemessung Ihres Krankenkassenbeitrags herangezogen wurde. Die Obergrenze für das kalendertägliche Kinderkrankengeld ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze.
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