Einnahmenüberschussrechnung EÜR

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung im deutschen Steuerrecht. Sie wird in § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und dient dazu, den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu ermitteln.
Begriff und Grundprinzip
Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem sie tatsächlich zufließen (z. B. Zahlungseingang auf dem Konto). Ausgaben werden in dem Zeitpunkt berücksichtigt, in dem sie tatsächlich abfließen (z. B. bezahlte Rechnung).
Der Gewinn ergibt sich aus:
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn (oder Verlust). Im Gegensatz zur doppelten Buchführung werden keine Bestände, Rückstellungen oder periodengerechten Abgrenzungen erfasst (mit wenigen Ausnahmen, z. B. regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel).
Anwendungsbereich
Die EÜR dürfen insbesondere nutzen:
- Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Designer)
- Kleingewerbetreibende
- Einzelunternehmer und Personengesellschaften
sofern sie nicht buchführungspflichtig sind
Buchführungspflicht entsteht in der Regel, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen nach Handels- oder Steuerrecht überschritten werden oder eine freiwillige Eintragung im Handelsregister vorliegt.
Bestandteile der EÜR
Typische Betriebseinnahmen:
- Umsatzerlöse
- Vereinnahmte Umsatzsteuer
- Provisionen, Honorare
- Sachentnahmen / private Nutzungen
Typische Betriebsausgaben:
- Wareneinkauf
- Miete für Geschäftsräume
- Büromaterial
- Versicherungen
- Kfz-Kosten
- Abschreibungen (AfA) auf Anlagegüter
- Gezahlte Umsatzsteuer
Form und Abgabe
Die EÜR wird heute in der Regel elektronisch zusammen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt (Anlage EÜR über ELSTER). Es gibt eine amtlich vorgeschriebene Gliederung, die insbesondere bei höheren Betriebseinnahmen verpflichtend zu verwenden ist.
Vorteile:
- Einfache Handhabung
- Geringerer Buchführungsaufwand
- Keine doppelte Buchführung notwendig
- Liquiditätsnahe Gewinnermittlung
Nachteile:
- Geringere Aussagekraft über Vermögenslage
- Keine periodengerechte Erfolgsermittlung
- Weniger geeignet für größere Unternehmen oder komplexe Strukturen
Kurzdefinition:
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode, bei der der steuerliche Gewinn durch Gegenüberstellung tatsächlich zugeflossener Einnahmen und abgeflossener Ausgaben bestimmt wird.