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Job & Lifestyle

Trend Workation und Krankenversicherung

veröffentlicht am 18.09.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Workation & Krankenversicherung Workation & Krankenversicherung(c) Getty Images / Siarhei Khaletski
Für eingefleischte Urlaubsfans ein NoGo - für viele Selbstständige aber Realität: Auch auf Reisen wird gearbeitet. Für so genante Digitalnomaden ist das sogar ein bewusst gewählter Lebensstil. Wer sich für Workation entscheidet, sollte die Krankenversicherung und andere SV-Standards beachten.    

2025-09-18T17:14:00+02:00

Bei Workation (Arbeiten aus dem Ausland, z. B. von Spanien oder Thailand aus) mehrere rechtliche und versicherungstechnische Aspekte zusammenkommen – insbesondere die Krankenversicherung (Krankenkasse).

Workation innerhalb der EU / EWR / Schweiz

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Mit der EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) bist du in allen EU-/EWR-Staaten sowie der Schweiz abgesichert.

Notfallbehandlungen und medizinisch notwendige Behandlungen sind abgedeckt.

ABER: Du wirst nach dem örtlichen Sozialversicherungssystem behandelt, d. h. es können Eigenanteile anfallen, die höher sind als in Deutschland.

Zusatzversicherung sinnvoll: Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist oft empfehlenswert, um Eigenanteile oder Rücktransport abzudecken.

Workation außerhalb der EU / EWR

Gesetzliche Krankenversicherung:
Hier endet der Schutz meistens. Nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Serbien, Tunesien, Israel) besteht eingeschränkter Anspruch.

Auch hier gilt: Behandlung nur nach den Regeln des Partnerlandes, Rücktransport nie enthalten.

Pflicht: Für Workation außerhalb der EU brauchst du praktisch immer eine private Auslandskrankenversicherung.

Urlaub vs. Workation

Wenn du nur Urlaub machst, greift die normale Reisekrankenversicherung (meist für 6–8 Wochen pro Jahr).

Wenn du arbeitest (z. B. Homeoffice aus dem Ausland), kann das arbeits- und sozialversicherungsrechtlich komplizierter werden:

Arbeitgeber muss ggf. zustimmen.

Bei längeren Aufenthalten kann die Sozialversicherungspflicht ins Ausland verlagert werden (Stichwort: A1-Bescheinigung innerhalb der EU).

Ohne A1-Bescheinigung drohen Bußgelder oder Probleme im Krankheitsfall.

4. Praktische Tipps

✅ Vor Workation immer Krankenkasse und Arbeitgeber informieren.
✅ Bei EU-Aufenthalt: A1-Bescheinigung beantragen (über den Arbeitgeber).
✅ Außerhalb der EU: Unbedingt Auslandskrankenversicherung abschließen.
✅ Prüfen, wie lange der Versicherungsschutz gilt (meist 6 Wochen pro Auslandsaufenthalt bei GKV).
✅ Bei längeren Aufenthalten kann sogar eine freiwillige Weiterversicherung oder ein Wechsel in ein internationales Versicherungssystem nötig sein.

 

 

 

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