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Nicht krankenversichert: Hilfe und Möglichkeiten

veröffentlicht am 03.08.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Nicht krankenversichertNicht krankenversichert
Weder gesetzlich noch privat versichert zu sein, also gar keiner Krankenkasse anzugehören – In dieser Situation leben in Deutschland hunderttausende Menschen. Schätzungsweise eine halbe bis eine ganze Million Menschen in Deutschland sind nicht krankenversichert. Sie sind also weder in einer gesetzlichen noch einer privaten Krankenkasse Mitglied.

2023-08-03T14:40:00+00:00
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Betroffen sind beispielsweise Wohnungslose oder Migranten, aber auch Arbeitslose oder Selbstständige, die ihren Versicherungsschutz irgendwann verloren haben. Das statistische Bundesamt bezifferte den Anteil nicht krankenversicherter Selbstständiger im Jahr 2019 auf 0,4 Prozent. Bei den Arbeitslosen war der Anteil nicht versicherter Personen sogar doppelt so hoch. 

Nicht krankenversichert beim Arzt

Betritt man als Patient eine Arztpraxis, wird man zuallererst nach der Chipkarte einer Krankenversicherung gefragt. Ist diese nicht vorhanden, wird es komplizierter, Zugang zu medizinischen Behandlungen zu erhalten. Denn wer nicht krankenversichert ist, hat alle Untersuchungen, Therapien und Medikamente selbst zu bezahlen.

Wird man ohne Nachweis einer Krankenversicherung beim Arzt oder Zahnarzt als Patient angenommen, behandelt dieser wie bei Privatpatienten. Das bedeutet, dass alle vorgenommenen Untersuchungen nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet und in Rechnung gestellt werden. Das Gleiche gilt für verschriebene Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel sowie Zahnersatz. Ohne Krankenversicherung sind sämtliche Kosten in der Apotheke. im Sanitätshaus oder bei Physiotherapeuten aus eigener Tasche zu begleichen.    

Unversichert trotz Versicherungspflicht

Normalerweise dürfte es in Deutschland gar keine Menschen geben, die gar nicht krankenversichert sind. Denn seit 2009 gilt hierzulande eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Durch dieses Gesetz sollte eigentlich sichergestellt werden, dass niemand mehr ohne eine Krankenkasse leben muss und sich im Krankheitsfall selbst überlassen bleibt. Den Krankenkassen ist es per Gesetz nicht möglich, einem Versicherten den Versicherungsschutz einseitig aufzukündigen, ohne dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall zur Verfügung steht. In der Realität gibt es eine Reihe von Konstellationen, bei denen es trotzdem dazu kommt oder der Versicherungsschutz stark eingeschränkt wird. 

Beitragsschulden und Ruhende Mitgliedschaft

Versicherte, die ihrer Krankenkasse mehrere Monatsbeiträge schulden, erhalten früher oder später ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Leistungsanspruch bis zur Tilgung der Schulden ruht. Die Betroffenen bleiben also Mitglied in der betreffenden Krankenkasse, können aber mit ihrer Versicherungskarte bis auf weiteres keine ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen abrechnen. In medizinischen Notfällen, bei schweren Krankheiten oder Schwangerschaften können sie dennoch darauf vertrauen, von Ärzten behandelt zu werden und die nötigsten Behandlungen auch weiterhin durch die Krankenkasse finanziert zu bekommen. Werden die Schulden über einen längeren Zeitraum nicht beglichen, kann die Krankenkasse ihre Ansprüche auf juristischem Weg durchsetzen. Betroffene sollten aktiv auf ihre Krankenkasse zugehen und eine Perspektive für die Tilgung der Beitragsschulden besprechen. Auch eine Privatinsolvenz kann eine Option sein, um nach einer festgelegten Zeitspanne einen Neustart mit vollem Versicherungsschutz anzugehen.

Beratung für Betroffene

Wer ohne Krankenversicherung leben muss, sollte nicht auf Hilfe und Beratung verzichten. Anlaufstellen für Rat und Hilfe sind etwa die örtlichen Verbraucherzentralen oder die lokalen Stellen für Sozialberatungen oder Schuldnerberatungen. Auch telefonische Hilfe ist kostenlos zu haben – etwa bei der Unabhängigen Patientenberatung.
 

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