Hauptregion der Seite anspringen
Gesundheitspolitik

Unabhängige Patientenberatung: UPD soll nun Stiftung werden

Bundestag beschloss Reform und sicherte den Betrieb per Gesetz
veröffentlicht am 13.04.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

PatientenberatungPatientenberatung(c) getty Images / Valerii Minhirov
Der deutsche Bundestag hat mit den Abgeordnetenstimmen der Ampel-Parteien eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) beschlossen. Die UPD soll in Zukunft durch eine Stiftung bürgerlichen Rechts getragen und betrieben werden.

2023-04-13T10:09:00+00:00
Werbung

GKV und PKV sollen Stiftung finanzieren

Damit wolle der Gesetzgeber die Patientenberatung in eine „dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“ überführen. Für die künftige Finanzierung der Stiftung sollen laut Gesetz der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der PKV pro Jahr 15 Millionen Euro bereitstellen. Für die Leitung der Stiftung ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung vorgesehen.

Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD

Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Parlamentarier der Unionsparteien und der AfD bei Enthaltung der Linksfraktion. Zuvor war der Entwurf im Gesundheitsausschuss diskutiert und in 17 Fällen abgeändert worden. Bei den Änderungen wurde die Anzahl der Mitglieder des zu bildenden Stiftungsrates von 15 auf 13 reduziert. Sieben davon sollen auf Vertreter von Patientenorganisationen fallen, zwei auf den GKV-Spitzenverband. Auch eine Änderungsforderung aus dem Bundesrat floss in das Gesetz ein. So sollen weiterhin  regionale Informations- und Beratungsangebote in jedem Bundesland auch durch physische Anlaufstellen sichergestellt werden.

Weitere gesetzliche Regelungen

Mit enthalten im Gesetzespaket enthalten war die Aufhebung des generellen Blutspendeverbotes für Männer mit bestimmter sexueller Orientierung. Das Verbot war in den Achtziger Jahren im Zusammenhang mit HIV eingeführt worden und als diskriminierend in die Kritik geraten. Eine weitere fachfremde Regelung im UPD-Gesetz ist die beschlossene Aufhebung der Budgetierung für die vertragsärztliche Versorgung der Kinder- und Jugendmedizin und der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Kontakt zur Unabhängigen Patientenberatung 


  Patiententelefon für Beratung in Deutsch: 0800 / 011 77 22

( bundesweit und gebührenfrei)

montags bis freitags von 08.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Patiententelefon für die Beratung in Türkisch: 0800 / 011 77 23

(gebührenfrei aus allen deutschen Netzen), montags bis samstags von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Patiententelefon für die Beratung in Russisch: 0800 / 011 77 24

(gebührenfrei aus allen deutschen  Netzen), montags bis samstags von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Patiententelefon für die Beratung in Arabisch: 0800 / 33 22 12 25

(gebührenfrei aus allen deutschen  Netzen), dienstags von 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 17.00 bis 19.00 Uhr.

 

Weiterführende Artikel:

 

 

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12953 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien