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Pflege

Entlastung auf Zeit - mit Verhinderungspflege

veröffentlicht am 28.02.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Verhinderungspflege - Anspruch und Inanspruchnahme Verhinderungspflege - Anspruch und Inanspruchnahme(c) Pixabay / CC0
Die Pflege von Angehörigen verlangt von den Pflegenden viel Tatkraft und Hingebung. Daher brauchen auch sie eine Auszeit. Oder sie sind terminlich eingebunden und können sich der häuslichen Pflege nicht widmen. In solchen Fällen greift eine, von der Pflegeversicherung gestützte Ersatzpflege oder Verhinderungspflege. Hierbei übernimmt eine andere Pflegeperson die notwendigen Aufgaben.

2023-02-28T16:38:00+00:00
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Mögliche Gründe für eine Inanspruchnahme

Entlastungspflege - Ersatzpflege auf Zeit  Entlastungspflege - Ersatzpflege auf Zeit(c) getty Images /KatarzynaBialasiewicz
Die Verhinderungspflege ist dabei an verschiedene Bedingungen geknüpft. Zu den von der Pflegeversicherung akzeptierten Gründen einer Verhinderung zählen beispielsweise die Teilnahme an Weiterbildungen, Urlaub sowie eine Auszeit durch Krankheit. Aber auch der Besuch eines Kinos oder ein Tagesausflug können den Anspruch auf einen Ersatz, ob nun für ein paar Stunden oder Monate, begründen. Man braucht allerdings nicht immer einen Grund vorweisen, um auf eine Ersatzpflegeperson zurückgreifen zu können. Je nach Pflegegrad haben Pflegende regelmäßg einen Anspruch.

Mögliche Gründe einer Ersatzpflege:

  • Feier- und Ruhetage
  • Urlaub und Erholungsphasen
  • Aufenthalte in Reha-Einrichtungen und Kliniken
  • Termine bei Ärzten und Ämtern
  • Freizeitunternehmungen
  • Fort- und Weiterbildungen, z.B. Pflegekurse

Aufgaben einer Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege umfasst ein großes Leistungsspektrum unabhängig davon, ob sie stundenweise, über einen Tag oder für mehrere Wochen stattfindet. Diejenige Person, welche die Ersatzpflege durchführt, sollte sich sowohl um die Grundpflege und Hygiene als auch um eine medizinische Versorgung kümmern können.

Eine Verhinderungspflege umfasst
- Hilfe bei der Körper-, sowie der Mund- und Zahnhygiene
- Unterstützung bei Toilettengängen
- Unterstützung beim Einkauf, der Essensvorbereitung und der Nahrungsaufnahme
- Hilfstätigkeiten im Haushalt
- Unterstützung der Medikamenteneinnahme.

 

Höhe des Pflegegeldes bei Verhinderungspflege

Die finanziellen Zuschüsse (Pflegegeld) richten sich nach dem Pflegegrad, den anfallenden Kosten und der pflegenden Person. Pro Kalenderjahr liegt die maximale Höhe des Pflegegeldes bei 1.612 Euro. Das Ersatzpflegegeld lässt sich auch rückwirkend beantragen. Generell kann jede physisch und psychisch fähige Person die Ersatzpflege ausführen. Zu den möglichen Ersatzpflegepersonen zählen also zum Beispiel die eigenen Ehepartner oder Eltern sowie sonstige Angehörige und Verwandte, aber auch Freunde, Bekannte, Nachbarn oder externe Dienstleister.

Pflegegeld bei Verhinderungspflege Pflegegeld bei Verhinderungspflege(c) Andreas Hermsdorf / pixelio.d
Allerdings schlüsseln sich die Zuschüsse und die Art ihrer Abrechnung unterschiedlich auf. Diese sind abhängig davon, wer die Pflege übernimmt: Angehörige (im 1. und 2. Grad verwandt oder verschwägert) können das 1,5 fache des Pflegegeldes erhalten. Für Pflegegrad 2 liegt der Betrag bei 474 Euro, für Pflegegrad 5 bei 1.352 Euro. Fahrkosten beziehungsweise Verdienstkosten können den Betrag auf die Maximalsumme steigern.Verwandte, Bekannte und Personal ambulanter Pflegedienste erhalten unabhängig vom Pflegegrad die volle Höhe des Verhinderungsgeldes. Diese Beträge gelten beispielsweise bei der AOK Verhinderungspflege wie auch der Barmer Verhinderungspflege.

Dauer der Verhinderungspflege

Die Ersatzpflege lässt sich für Stunden, Tage und ganze Wochen nutzen. Insgesamt zahlt die Pflegeversicherung die Kosten für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Das Ersatzpflegegeld lässt sich also auf insgesamt 42 Tage frei wählbar anwenden.

Antrag auf Verhinderungspflege Antrag auf Verhinderungspflege(c) fotolia.de / Chinnapong
Nutzt man Verhinderungspflege für einzelne Stunden, so braucht man die Stundenanzahl nicht zu Tagen zusammenzufassen. Das Zeitkontingent von maximal 42 Tagen bleibt somit unangetastet. Dies gilt bereits bei einer Verhinderung von unter 8 Stunden. Das heißt, für die stundenweise Abrechnung ist entscheidend, wie lange die Pflegeperson abwesend ist. Wenn also die reguläre Pflegeperson mehr als 8 Stunden unterwegs ist, wird ein ganzer Tag abgerechnet, selbst wenn die Ersatzpflegeperson nur wenige Stunden übernahm. Für eine stundenweise Ersatzpflege steht zudem der Höchstsatz zur Verfügung. Ab einer Ersatzpflege von mindestens 8 Stunden pro Tag, lässt sich maximal die Hälfte des Höchstbetrags pro Tag nutzen.


Die ungenutzten Tage und Zuschüsse lassen sich generell nicht ins Folgejahr übernehmen.

 

Voraussetzungen für den Anspruch

Kommt es zu einer Verhinderung der Hauptpflegeperson, stellt diese einen Antrag bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Möglichkeit zur Ersatzpflege besteht immer dann, wenn

  • es sich um häusliche Pflege handelt
  • mindestens Pflegegrad 2 bei der zu pflegenden Person vorliegt
  • eine Ersatzperson die Pflege im entsprechenden Zeitraum übernehmen muss

Pflegegrade mit Anspruch auf Ersatzpflege

Eine entscheidende Bedingung für die Ersatzpflege besteht im vorhandenen Pflegegrad der Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegegrade 2 bis 5. Pflegegrad 2 liegt vor, sobald die Pflegebedürftigen eine erhebliche Beeinträchtigung ihres Alltagslebens und ihrer Selbstständigkeit erfahren.

Der Beginn der Pflege, entweder durch Angehörige oder Freunde, markiert eine weitere Voraussetzung. Hierbei sind folgende Punkte wichtig:

- Die Pflege besteht seit mindestens 6 Monaten*.
- Die Pflege erfolgte durch ehrenamtliche Personen und nicht ausschließlich durch einen Pflegedienst
- Mit Genehmigung des Pflegegrads startete meist bereits die Pflegezeit
- Nach erfolgter Ersatzpflege braucht es keine weiteren 6 Monate für einen erneuten Anspruch    

*Innerhalb der genannten sechsmonatigen Frist, muss noch kein Pflegegrad 2 bestehen. Dieser muss erst ab dem Zeitpunkt des Antrages von Verhinderungspflege vorliegen.

Antrag auf Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege(c) Pixelio.de / JMG
Den Verhinderungspflegeantrag reichen Sie bei der zuständigen Pflegekasse ein. Anschließend erfolgt die Abrechnung entweder pro Stunde oder pro Tag. Es lohnt sich, den Antrag vorab zu stellen. Andernfalls muss man die Kosten zunächst selbst übernehmen und stellt rückwirkend einen Antrag. Einen Verhinderungspflegeantrag kann man bis zu vier Jahre nachträglich einreichen. Dazu sollten Sie alle Belege aufheben, um die Kostenübernahme auch genau zu begründen.

Der Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

- Anzahl der Stunden bei täglicher und wochenweiser Ersatzpflege
- Zeitraum der benötigten Ersatzpflege
- Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegeperson zur pflegebedürftigen Person
- Klärung, ob Ersatzpflegeperson Teil der häuslichen Gemeinschaft ist


Verhinderungspflegegeld aufstocken

Die Pflegekassen bieten darüber hinaus die Möglichkeit an, das Pflegegeld aufzustocken. Hierfür lassen sich bisher ungenutzte Ansprüche auf Kurzzeitpflege verwenden und auf die Zuschüsse zur Ersatzpflege umlagern. So kommen bis zu 806 Euro hinzu, wodurch der Betrag auf bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr anwächst. Die Höchstdauer von sechs Wochen bleibt davon allerdings unberührt. Der Vorteil liegt für die Pflegebedürftigen darin, dass sich für eine intensivere Ersatzpflege eine vollstationäre Kurzzeitpflege umgehen lässt.

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Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege nutzen

Im Gegensatz zur Verhinderungspflege verbleiben die Pflegebedürftigen bei der Kurzzeitpflege nicht im häuslichen Umfeld. Statt dessen findet die Versorgung temporär in einer stationären Einrichtung statt. Stößt die häusliche Ersatzpflege an ihre Grenzen, lassen sich beide Konzepte kombinieren. So lassen sich beispielsweise die Tages- und Nachtpflege aufteilen auf die Verhinderungspflege und die teilstationäre Kurzzeitpflege.

Besonderheiten der Kurzzeitpflege:

  • ab Pflegegrad 2 Unterbringung bis zu 4 Wochen im Jahr möglich ( bis 8 Wochen im Verbund bei Verhinderungspflege)
  • Antrag auf bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr möglich
  • Aufstockung auf bis zu 3.386 Euro möglich durch Verrechnung von ungenutztem Verhinderungspflegegeld
  • kein rückwirkender Antrag bei einer Pflegeversicherung möglich

Entlohnung der Ersatzpflegeperson

Übernimmt eine Privatperson die Ersatzpflege, so gilt der Stundenlohn als Aufwandsentschädigung.Vorab sollte man die Höhe der Entschädigung klären. Der genaue Betrag lässt sich also individuell vereinbaren und obliegt keinem gesetzlichen Rahmen.

Wechseln sich zwei Personen gegenseitig bei der Pflege ab, lassen sich seit Anfang 2022 auch dafür die Zuschüsse für  Verhinderungspflege nutzen. Allerdings übernimmt die Pflegekasse im Falle einer so genannten Wechselpflege nur etwaige nachgewiesene Fahrkosten und Verdienstausfälle. Die Abrechnung eines Stundenlohns ist in diesem Fall nicht möglich.

Steuerpflicht bei Verhinderungspflegegeld

So genannte Ersatzpflegepersonen, die für ihre Tätigkeiten Zahlungen erhalten, müssen diese als Einkommen versteuern. Übernehmen Angehörige die Versorgung, so greifen je nach Verwandtschaftsgrad oder Beziehung verschiedene Ausnahmeregelungen:

Ihre Pflegezuschüsse steuerfrei erhalten:

  • Verwandte bis zum 3. Grad, denen das Finanzamt grundlegend eine Versorgungspflicht unterstellt
  • Personen ab dem 4. Verwandtschaftsgrad
  • Personen, die sich in enger Beziehung mit dem Pflegebedürftigem befinden

Steuern Steuern(c) Pixabay / CC0
Besteht eine Verwandtschaft 1. bis 3. Grades zwischen der pflegenden und der pflegebedürftigen Person, entfällt die Steuerpflicht für Zahlungen von Verhinderungspflegegeld. Eine weitere Ausnahmeregelung entsteht, wenn im Sinne des Steuerrechts eine sogenannte sittliche und moralische Pflicht zur Versorgung vorliegt. In diesem Fall ist das Pflegegeld ebenfalls nicht steuerpflichtig. Diese Befreiung besteht sowohl für Angehörige ab dem 4. Grad, als auch für Personen, die weder verwandt, noch verschwägert mit dem Pflegebedürftigem sind und nicht im gleichen Haushalt leben. Die moralische Versorgungspflicht kann durch eine enge Beziehung bestehen, wie zum Beispiel zwischen Lebensgefährten, Verlobten oder langjährigen Freunden. Allerdings kann das Finanzamt Nachweise hierfür verlangen. Schlussendlich obliegt der Steuerbehörde die finale Entscheidung darüber, ob das Verhinderungspflegegeld als steuerfrei betrachtet wird.

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