Krankenkassenkarte verloren - was nun?
Was zu tun ist bei Verlust Ihrer elektronischen GesundheitskarteFinden Sie die richtige Krankenkasse
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Veronika Seiler (58) merkte es erst in der Hausarztpraxis: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) war nicht mehr auffindbar. Zum Glück hatte sie die Karte im laufenden Quartal bereits in der Praxis vorgelegt und konnte deshalb problemlos behandelt werden. Trotzdem machte sie sich Sorgen, dass die verlorene Karte von Dritten missbraucht werden könnte. Ist die Gesundheitskarte verloren gegangen, beschädigt oder gestohlen worden, sollte man dies möglichst schnell der eigenen Krankenkasse melden. Die Krankenkasse kann die bisherige eGK sperren und eine neue Karte ausstellen.
Arztbesuch ohne Gesundheitskarte
Steht ein Arztbesuch an und liegt die neue Gesundheitskarte noch nicht vor, kann die Krankenkasse einen elektronischen Versicherungsnachweis (eEB) an die Arztpraxis übermitteln. Der Versicherte kann die Übermittlung in der Regel direkt bei seiner Krankenkasse veranlassen. Kann beim Arzt weder die elektronische Gesundheitskarte noch ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt werden, darf die ärztliche Behandlung grundsätzlich trotzdem erfolgen. Der Versicherte muss den Versicherungsnachweis jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Behandlung nachreichen.
Nach Ablauf dieser Frist darf der Arzt dem Patienten die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen. Diese kann sich der Patient wiederum von seiner Kasse zurückerstatten lassen, wenn er dem Arzt bis zum Ende des laufenden Quartals seine Versichertenkarte vorlegen kann.
Neue Krankenkassenkarte anfordern
Zunächst besteht kein Grund zur Panik, wenn die Gesundheitskarte verloren gegangen ist. Betroffene sollten ihre Krankenkasse möglichst umgehend informieren.
Eine neue elektronische Gesundheitskarte kann je nach Krankenkasse beispielsweise über
- die Krankenkassen-App
- das Online-Versichertenportal (Online-Geschäftststelle)
- telefonisch oder
- persönlich in einer der Geschäftsstellen vor Ort
beantragt werden. Bei Verlust oder Diebstahl sollte in jedem Fall die bisherige Karte gesperrt werden. Dadurch wird verhindert, dass sie nach dem Verlust weiterhin für die elektronische Abwicklung von Leistungen durch Dritte verwendet werden kann. Die neue Gesundheitskarte wird anschließend von der Krankenkasse produziert und per Post zugeschickt. Die konkrete Bearbeitungs- und Versanddauer kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein.
Ersatzbescheinigung statt Gesundheitskarte
Wer kurzfristig einen Arzttermin hat und noch keine Ersatzkarte erhalten hat, muss nicht unbedingt auf die neue Karte warten. Die Krankenkasse kann in diesem Fall einen Ersatz-Versicherungsnachweis ausstellen. Mittlerweile erfolgt dieser Nachweis zunehmend elektronisch direkt an die Arztpraxis. Der Versicherte muss also nicht zwingend eine Papierbescheinigung mitbringen.
Welche Daten befinden sich auf der eGK?
Die elektronische Gesundheitskarte enthält auf ihrem sichtbaren Teil beziehungsweise in den administrativen Kartendaten insbesondere Angaben wie den Name der Versicherten, das Geburtsdatum und das Geschlecht, die Krankenversichertennummer, weiterhin auch Angaben zur Krankenkasse und gegebenenfalls ein Lichtbild.
Medizinische Gesundheitsdaten wie Diagnosen oder Befunde sind nicht einfach auf dem Chip der eGK gespeichert. Die Karte dient insbesondere als Versicherungsnachweis und als technisches Instrument für den sicheren Zugriff auf bestimmte digitale Anwendungen des Gesundheitswesens.
Über die Telematikinfrastruktur können beispielsweise Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept oder der elektronische Medikationsplan genutzt werden. Welche Daten dabei verarbeitet werden, hängt von der jeweiligen Anwendung und den geltenden Zugriffs- und Datenschutzregelungen ab.
Was ist mit der PIN der Gesundheitskarte?
Eine PIN ist nicht grundsätzlich für jeden normalen Arztbesuch erforderlich. Sie kommt insbesondere bei bestimmten Funktionen und Anwendungen zum Einsatz, bei denen eine sichere Authentifizierung des Versicherten erforderlich ist. Die eGK kann deshalb nicht mit einer klassischen Bankkarte gleichgesetzt werden. Für den normalen Nachweis des Krankenversicherungsschutzes beim Arzt wird grundsätzlich keine persönliche PIN benötigt. Wer seine Gesundheitskarte verliert, sollte die Karte trotzdem unverzüglich von der Krankenkasse sperren lassen. Dadurch wird das Risiko eines Missbrauchs reduziert.
Wichtig bei Verlust oder Diebstahl
eGK verloren?
Krankenkasse informieren
alte Karte sperren lassen
neue eGK beantragen
Bei einem kurzfristigen Arzttermin einen elektronischen Ersatz-Versicherungsnachweis bei der Krankenkasse anfordern
Bei Diebstahl gegebenenfalls zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten
Kann jemand mit der verlorenen Karte zum Arzt gehen?
Eine verlorene eGK sollte nicht einfach weiterverwendet werden können, nachdem sie von der Krankenkasse gesperrt wurde. Deshalb ist es wichtig, den Verlust möglichst schnell zu melden. Die eGK enthält zudem keine vollständige Sammlung der persönlichen Gesundheitsakte. Insbesondere Diagnosen und Befunde werden nicht einfach auf dem Kartenchip gespeichert. Die Karte dient vielmehr als elektronischer Versicherungsnachweis und als Zugangsmittel für bestimmte Anwendungen.
AOK Karte verloren!
Veronika Seiler (58) merkte es erst in der Hausarztpraxis: Die Krankenkassenkarte war ganz sicher verloren gegangen. Zum Glück hatte sie im aktuellen Quartal die Karte bereits vorgelegt und konnte ohne Probleme noch behandelt werden. Trotzdem machte sie sich Sorgen über eventuellen Missbrauch durch Dritte.
Steht ein Arztbesuch an und ist die Karte bis zu diesem Termin nicht angekommen, genügt auch eine schriftliche Bescheinigung der Krankenversicherung für den Nachweis des Versicherungsstatus. Wer beim Arzt weder seine Krankenkassenkarte noch eine Bescheinigung der eigenen Krankenkasse vorlegen kann, kann den Termin trotzdem wahrnehmen. Er muss die Karte beziehungsweise den Nachweis allerdings innerhalb der nächsten zehn Tage nachreichen. Nach Ablauf dieser Frist darf der Arzt dem Patienten die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen. Diese kann sich der Patient wiederum von seiner Kasse zurückerstatten lassen, wenn er dem Arzt bis zum Ende des laufenden Quartals seine Versichertenkarte vorlegen kann.
Neue Krankenkassenkarte anfordern
Zunächst einmal sollte man nicht in Panik geraten, wenn man feststellt, dass die Gesundheitskarte verloren gegangen ist. Ist die eigene Karte nicht mehr auffindbar oder wurde beschädigt, kann man bei seiner Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung und eine neue Chipkarte anfordern, und zwar auf elektronischem und / oder auf telefonischem Weg. Entsprechende Hinweise sind auf der Website der jeweiligen Kasse zu finden. Darüber hinaus können Betroffene sich auch direkt an ihre Kasse wenden und eine ihrer Filialen aufsuchen.
Die angeforderte Gesundheitskarte wird dem Versicherten innerhalb der nächsten zwei Wochen per Post zugeschickt.
Persönliche PIN sperren lassen
Seit 2015 wird nur noch die mit einem Chip versehene elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei einem Arztbesuch akzeptiert. Auf dem Chip, der über ein Lesegerät eingelesen werden kann, sind alle relevanten Gesundheitsdaten des Versicherungsmitglieds gespeichert. Neben dem Versicherungsstatus enthält der Mikroprozessor-Chip die folgenden Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer des Versicherten.
Da die Chipkarte (eGK) künftig auch als Mittel zur Authentifizierung für den Zugriff auf die individuellen Patientendaten dienen wird, benötigt jeder Krankenversicherte eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Diese teilen die Kassen ihren Mitgliedern rechtzeitig mit. Mit der PIN sollen Patienten zukünftig selbst entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Daten haben darf. Ist diese Funktion aktiv, sollte man seine Gesundheitskarte bei einem Verlust von seiner Krankenversicherung sperren lassen.
