Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)

Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ist ein digitaler Nachweis im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der zur Bestätigung von versicherungsrechtlichen Tatbeständen dient, wenn die reguläre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt werden konnte.
Die eEB ist Teil der digitalen Kommunikation zwischen gesetzlichen Krankenkassen, Arbeitgebern und Ärzt:innen auf Basis von § 109 SGB IV sowie der Datenaustauschverfahren nach § 106 SGB IV. Sie ergänzt das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von AU-Daten (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU), das seit Januar 2023 verpflichtend ist.
Anwendungsbeispiel für elektronische Ersatzbescheinigung
Eine eEB wird von der Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt, wenn eine eAU:
- nicht fristgerecht von der Arztpraxis übermittelt wurde,
- unzureichende oder fehlerhafte Daten enthält,
- oder nicht elektronisch übermittelt werden konnte (z. B. bei Behandlungen im Ausland).
Die eEB dient somit als temporärer oder dauerhafter Ersatz der eAU zur Information des Arbeitgebers über den Beginn, die Dauer und ggf. das Ende der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers.
Inhalt einer eEB
Die eEB enthält in der Regel folgende Angaben:
- Name und Geburtsdatum der versicherten Person
- Name der Krankenkasse
- Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum der Ausstellung / Meldung
- Hinweis, dass es sich um eine Ersatzbescheinigung handelt
Funktion und technische Umsetzung
Die eEB stellt sicher, dass Arbeitgeber trotz technischer oder organisatorischer Probleme im eAU-Verfahren über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Sie sichert so die Lohnfortzahlung und das Krankengeldverfahren ab.
Mit zunehmender Digitalisierung der GKV-Verfahren wird die eEB zu einem wichtigen Ausfallsicherungsinstrument im elektronischen Meldeverfahren. Sie gewährleistet, dass der Datenaustausch auch bei technischen Problemen oder Systemfehlern nicht unterbrochen wird.
Die Übermittlung der eEB erfolgt im Rahmen des Datenaustauschs mit dem Arbeitgeber (DTA) über das Kommunikationsserver-System der GKV (z. B. ITSG-System). Die Daten sind elektronisch signiert und gelten als rechtlich verbindlich.