Duales Studium und Krankenversicherung
Welche Regelungen für dual Studierende geltenKrankenversicherung im Dualen Studium
Die allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung betrifft auch das Duale Studium als Berufsausbildung. Für Menschen, die ein duales Studium antreten wollen, ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzung für eine Immatrikulation. Selbst wenn angehende Studierende eines dualen Studiengangs bisher über ihre Eltern privat versichert* waren, müssen sie für das duales Studium nun in in eine gesetzliche Kasse wechseln. Gleiches gilt auch bei der bisherigen Mitversicherung bei der gesetzlichen Kasse über die Eltern.
Eine Familienversicherung in der GKV ist im dualen Studium nicht mehr möglich, weil die Studierenden in ihren Ausbildungsunternehmen üblicherweise über 450 Euro verdienen. Sollte das Gehalt doch unter dieser Grenze liegen, ist die Familienversicherung in der GKV weiterhin eine Option, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde.
Volle Beitragspflicht
Wer ein Duales Studium beginnt, ist in Bezug auf die Krankenversicherung mit Arbeitnehmern beziehungsweise Auszubildenden gleichgestellt, kann also nicht von der günstigen studentischen Krankenversicherung Gebrauch machen. Dies gilt sowohl für die Praxis- als auch für die Theoriezeiten im Studium. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge zur Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich vom Bruttogehalt ab. Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und -nehmer jeweils zu gleichen Teilen. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung.
Schritte zur eigenen Krankenversicherung
Vor Antritt eines dualen Studiums muss sich also um die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse gekümmert werden. Dazu wählt man die passende Kasse aus, beantragt die Mitgliedschaft und teilt dies seinem Arbeitgeber mit. Die Wahl der Versicherung bleibt einem selbst überlassen. Als Entscheidungshilfe kann unser aktueller Krankenkassentest für Studenten genutzt werden. Die Versicherungsbescheinigung müssen sich angehende Studierende bereits vor der Immatrikulation ausstellen lassen. Einige Krankenkassen stellen die Nachweise auf ihrer Website zur Beantragung zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum dualen Studium und den verschiedenen Formen sowie Möglichkeiten nach dem Bachelorabschluss finden Sie hier: https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/00335/das-duale-studium.html.
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