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Duales Studium

Duales Studium und Krankenversicherung

Welche Regelungen für dual Studierende gelten
veröffentlicht am 28.05.2018 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Was gilt für die Krankenversicherung bei einem Dualen Studium?Was gilt für die Krankenversicherung bei einem Dualen Studium?(c) fotolia.de / gustavofrazao
Wer ein duales Studium beginnt, benötigt eine Krankenversicherung. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob es sich um ein duales oder ein klassisches Studium handelt.

2018-05-28T07:06:00+00:00
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Krankenversicherung im Dualen Studium

Die allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung betrifft auch das Duale Studium als Berufsausbildung. Für Menschen, die ein duales Studium antreten wollen, ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzung für eine Immatrikulation. Selbst wenn angehende Studierende eines dualen Studiengangs bisher über ihre Eltern privat versichert* waren, müssen sie für das duales Studium nun in in eine gesetzliche Kasse wechseln. Gleiches gilt auch bei der bisherigen Mitversicherung bei der gesetzlichen Kasse über die Eltern.

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Eine Familienversicherung in der GKV ist im dualen Studium nicht mehr möglich, weil die Studierenden in ihren Ausbildungsunternehmen üblicherweise über 538 Euro verdienen. Sollte das Gehalt doch unter dieser Grenze liegen, ist die Familienversicherung in der GKV weiterhin eine Option, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde.

 

Volle Beitragspflicht

Wer ein Duales Studium beginnt, ist in Bezug auf die Krankenversicherung mit Arbeitnehmern beziehungsweise Auszubildenden gleichgestellt, kann also nicht von der günstigen studentischen Krankenversicherung Gebrauch machen. Dies gilt sowohl für die Praxis- als auch für die Theoriezeiten im Studium. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge zur Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich vom Bruttogehalt ab. Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und -nehmer jeweils zu gleichen Teilen. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung.

Schritte zur eigenen Krankenversicherung

Vor Antritt eines dualen Studiums muss sich also um die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse gekümmert werden. Dazu wählt man die passende Kasse aus, beantragt die Mitgliedschaft und teilt dies seinem Arbeitgeber mit. Die Wahl der Versicherung bleibt einem selbst überlassen. Als Entscheidungshilfe kann unser aktueller Krankenkassentest für Studenten genutzt werden. Die Versicherungsbescheinigung müssen sich angehende Studierende bereits vor der Immatrikulation ausstellen lassen. Einige Krankenkassen stellen die Nachweise auf ihrer Website zur Beantragung zur Verfügung.

Anwartschaftsversicherungen
Für angehende Studenten, die gerne so bald wie möglich wieder in die PKV wechseln wollen, gibt es die sogenannte Anwartschaftsversicherung. Achtung: Diese bietet keinen Krankenversicherungsschutz – eine Versicherung in der GKV ist unbedingt notwendig. Mit der Anwartschaft können Sie sich die Möglichkeit offenhalten, nach dem Studium wieder in die alte private Versicherung zurückzukehren. Diese Rückkehr ist bei der kleinen Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung möglich, zudem kann der alte Tarif gewählt werden, dafür werden allerdings keine Altersrückstellungen gebildet. Bei der großen Anwartschaft werden letztere gebildet, dafür sind die Beiträge höher. Möglich ist die Wahl einer Anwartschaftsversicherung nur, wenn Sie sich nach dem Studium selbstständig machen wollen, verbeamtet werden oder Ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 60.750 Euro (Stand 2019) überschreitet.

 


Allgemeine Informationen zum dualen Studium und den verschiedenen Formen sowie Möglichkeiten nach dem Bachelorabschluss finden Sie hier: https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/00335/das-duale-studium.html.

 

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