Kinder in der Krankenversicherung
Kinder sind in den meisten Fällen über einen Elternteil in der GKV beitragsfrei familienversichert. Dennoch gibt es eine Reihe anderer Konstellationen, in denen unter Umständen die private Versicherung eines Kindes sinnvoll sein kann. Dies hängt unter anderem vom Versicherungsstatus beider Elternteile sowie deren Einkommen und der Verteilung, aber Falle eines PKV-Antrages auch vom vorliegenden Gesundheitszustand des Kindes ab.
Familienversicherung (GKV)
Die beitragsfreie Mitversicherung kann in der GKV in Anspruch genommen werden, wenn ein Familienmitglied bzw. Elternteil GKV-pflichtversichert oder in der GKV freiwillig versichert ist. Beitragsfrei bedeutet, dass Menschen, die über die Familienversicherung ihren Krankenversicherungsschutz erhalten, keinen eigenen Beitrag an die Krankenkasse abführen müssen. Auch werden keinerlei Extra-Zuschläge für das pflichtversicherte Familienmitglied erhoben.
Welche Kinder können familienversichert werden?
Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV gilt für folgende Kinder:
- eigene leibliche Kinder oder leibliche kinder von Ehe- und anerkannten Lebenspartnern
- Adoptivkinder und Kinder im Adoptionsverfahren, die in der aufnehmenden Familie leben
- Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft mit Pflegeeltern
- Stief und Enkelkinder, wenn sie überwiegend vom pflichtversicherten Mitglied versorgt werden
Versicherung in der PKV
Für die Frage, ob ein Kind privat über einen Elternteil mitversichert werden kann, ist beispielsweise entscheidend, ob für den Elternteil eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt und das Einkommen über oder unter der Jahresentgeltgrenze (JAEG) liegt. Soll ein Kind bei einem PKV-versicherten Elternteil mit versichert werden, erfordert dies im Gegensatz zur GKV einen gesonderten Versicherungsvertrag mit einem zusätzlich kalkuliertem eigenständigen Beitragssatz. Unabhängig davon bieten manche Unternehmen auch generell eigene PKV-Tarife für Kinder an.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, ein Kind über einen Elternteil PKV-mitversichern zu lassen ( Kindernachversicherung ) oder einen eigenen PKV-vertrag für das Kind abzuschließen ( Einzelvertrag).
Wann ist eine PKV-Mitversicherung für ein Kind ausgeschlossen?
Am einfachsten ist die Entscheidung, wenn von vornherein ein Ausschlussgrund für eine PKV-Mitversicherung der Kinder vorliegt. Dies ist in folgenden Konstellationen der Fall:
- Sowohl Mutter als auch Vater sind pflichtversichert in der GKV
- Vater ist GKV-pflichtversichert, Mutter ist als Hausfrau familienversichert
- Vater mit Einkommen unterhalb der JAEG privat versichert, Mutter GKV-pflichtversichert
- Vater freiwillig versichert GKV mit höherem Einkommen als Mutter, Mutter privat versichert
Wann besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen?
In folgenden Beispielfällen können die Eltern entscheiden, ob sie Ihr Kind lieber gesetzlich oder privat versichern möchten.
- Vater mit Einkommen oberhalb der JAEG privat versichert , Mutter GKV-pflichtversichert
- Mutter PKV mit höherem Einkommen als Vater, Vater freiwillig GKV-versichert
Wann muss ein Kind PKV-versichert werden?
Sind beide Elternteile oder Partner privat versichert, muss das Kind zwingend auch in der PKV versichert werden.
Was kostet eine PKV-Versicherung für ein Kind?
Für die Versicherung oder Mitversicherung eines Kindes in der PKV sind zwischen 60 und 120 Euro aufzubringen. Dieser Betrag beinhaltet keine Alterungsrückstellungen, wie sie für Erwachsene in der PKV kalkuliert werden müssen.
Wer als Mitglied Ansprüche auf Beihilfe zur PKV-Versicherung hat, kann diesen auch für die kalkulierten Kinder-Prämien geltend machen.
Auch der Arbeitgeberzuschuss zur PKV-Versicherung erstreckt sich in vielen Fällen über die Kinderprämien und wird bis zur Höhe des größtmöglichen Arbeitgeberanteiles in der GKV gezahlt.
Soll das Kind freiwillig gesetzlich versichert werden, besteht kein Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse. In diesem Fall ist zu einem günstigen PKV-Tarif für Kinder zu raten.