Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Beitragsgruppen

Die Arbeitgeber müssen auf allen SV- Meldungen einen numerischen Schüssel für die jeweiligen Berufsgruppen aufführen. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge KV, RV, AV und PV die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewiesen.





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