Personengruppenschlüssel
Der Personengruppenschlüssel ist ein dreistellig codiertes numerisches Element im Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Der Personengruppenschlüssel ermöglicht die Zuordnung von Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Besonderheiten der ausgeübten Beschäftigung sowie zum SV-Status des Versicherten, unabhängig zum Tätigkeitsschlüssel.
Bei den einzelnen Personengruppenschlüsseln sind unterschiedliche Meldezeiträume zu beachten, abhängig davon, wann der Personengruppenschlüssel eingeführt wurde.
Personengruppen
Zu folgenden Personengruppen können Angestellte durch den Personengruppenschlüssel zugeordnet werden:
Schlüssel | Gruppe |
101 | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale |
102 | Auszubildende |
103 | Beschäftigte in Altersteilzeit |
104 | Hausgewerbetreibende |
105 | Praktikanten |
106 | Werkstudenten |
107 | Jugendhilfe oder in Werkstätte für behinderte Menschen |
108 | Bezieher von Vorruhestandsgeld |
109 | Geringfügig entlohnte Beschäftigte |
110 | Kurzfristig Beschäftigte |
111 | Berufsfördernde Maßnahmen zur Reha |
112 | Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft |
113 | Nebenerwerbslandwirte |
114 | Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt |
116 | Ausgleichsempfänger nach dem FELEG |
118 | Unständig Beschäftigte |
119 | Versicherungsfreie Altersvollrentner |
120 | Versicherungspflichtige Altersvollrentner |
121 | Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze |
122 | Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung |
123 | Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst |
124 | Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
190 | Ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personen |
901 | Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle |
Personengruppenschlüssel nach DEÜV
DEÜV ist die Abkürzung für Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung und ist von elementarer Wichtigkeit für die Buchhaltung von Unternehmen. Der vollständige Titel der DEÜV lautet: Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung. Durch die DEÜV werden unter anderen bestimmte Daten der Angestellten an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Auf der anderen Seite bekommen die Unternehmen von der DEÜV beim zuständigen Unfallversicherungsträger auch Betriebsnummern oder Mitgliedsnummern zugeordnet.
Arbeitsentgelt
Generell gibt der Personengruppenschlüssel keine Auskunft über das erwirtschaftete Arbeitsentgelt. Bei einigen Personengruppen kann der Schlüssel jedoch Informationen enthalten, wie viel sie maximal verdienen. Dazu gehören unter anderem:
Personengruppenschlüssel 109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte: hier darf das monatliche Entgelt 450 Euro regelmäßig nicht übersteigen
Personengruppenschlüssel 121 - Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze: Auszubildende, deren monatliches Arbeitsentgelt bei maximal 325 Euro liegt
Tätigkeitsschlüssel
Der Tätigkeitsschlüssel enthält im Vergleich zum Personengruppenschlüssel mehr Informationen zur konkreten Tätigkeit des Arbeitnehmers. Der Tätigkeitsschlüssel umfasst neun Ziffern und gehört zu den Meldungen zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber an die Krankenkasse übermitteln muss.
Der Tätigkeitsschlüssel setzt sich wie folgt zusammen:
Ziffern | Bedeutung |
1 - 5 | ausgeübter Beruf |
6 | höchster allgemeinbildender Schulabschluss |
7 | höchster beruflicher Ausbildungsabschluss |
8 | Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, 1 = nein, 2 = ja |
9 | Vertragsform (bspw. Voll-/Teilzeit) |
Beitragsgruppenschlüssel
Neben dem Personengruppen- und Tätigkeitsschlüssel, ist der Beitragsgruppenschlüssel ein weiterer wichtiger numerischer Schlüssel für die Lohnabrechnung. Dieser besteht aus vier Ziffern und enthält kodierte Informationen zu den Beitragssätzen in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.