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Wahltarife der AOK Bayern

AOK Bonustarif

Der AOK Bonustarif (Selbstbehalt-Wahltarif):

Die AOK Bayern bietet mit dem AOK-Bonustarif einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 300 EUR jährlich (einkommensabhängig). Jahresgehalt bis 18.000 EUR: Selbstbehalt 160 EUR, Prämie 150 EUR (Grundbonus 80 EUR + Gesundheitsbonus 70 EUR), max. Risiko mit Gesundheitsbonus 10 EUR. Jahresgehalt 18.001 EUR bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze: Selbstbehalt 220 EUR, Prämie 180 EUR, (Grundbonus 110 EUR + Gesundheitsbonus 70 EUR), max. Risiko mit Gesundheitsbonus 40 EUR. Jahresgehalt über JAE, Selbstbehalt 460 EUR, Prämie 300 EUR, (Grundbonus 230 EUR + Gesundheitsbonus 70 EUR), max. Risiko mit Gesundheitsbonus 160 EUR. Als Selbstbehalt wird nur für bestimmte Leistungen (eingelöste Arzneimittelrezepte und Krankenhausaufenthalt) ein pauschaler Betrag berechnet. Innerhalb von fünf Jahren können sich AOK Kunden sogar auf bis zu 2.000 Euro Gesamtbonuszahlung freuen. Zusätzlich zu Grundbonus und Gesundheitsbonus gibt es ab dem dritten Jahr noch eine Prämie bei Leistungsfreiheit (je nach Tarifstufe 150 bis 300 EUR im dritten Jahr und 50 bis 100 EUR in den Jahren vier und fünf).

Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit

Bei Teilnahme am Wahltarif AOK €xtra werden Kunden der AOK Bayern mit einer Prämie bis zu 150 EUR belohnt. Voraussetzung für die Prämie ist, dass vom Mitglied und dessen erwachsenen mitversicherten Angehörigen keine Leistungen (mit Ausnahme von Leistungen zur Gesundheitsvorsorge) im jeweiligen Kalenderjahr in Anspruch genommen wurden. Die Prämie beträgt für ein volles Kalenderjahr 1/12 der jährlichen Beiträge zur Krankenversicherung, maximal bis zu 150 EUR – das macht den Tarif besonders für Studierende und Auszubildende attraktiv. Weitere Informationen unter https://www.aok.de/pk/bayern/extra/

Integrierte/besondere Versorgung

Um die Versorgung bei bestimmten Erkrankungen oder in einer Region zu verbessern, hat die AOK Bayern zahlreiche Verträge zur Integrierten (besonderen) Versorgung abgeschlossen, damit die einzelnen Schritte aller am Behandlungsprozess Beteiligter koordiniert ablaufen.Solche Verträge gibt es neben den Bereichen Onkologie, Urologie und psychischen Erkrankungen auch zu verschiedenen anderen Krankheitsbildern. Darüber hinaus gibt es in vielen Regionen Bayerns Arztnetzverträge, bei denen zur Behandlung der unterschiedlichsten Erkrankungen die optimierte Zusammenarbeit von Hausärzten und Fachärzten im Vordergrund steht. 

  • Krankenhausersetzende Gefäßchirurgie (Krampfadern) mittels endoluminaler Radiofrequenz- oder Lasertherapie

  • Augenchirurgische Versorgung bei altersbedingter Makuladegeneration, diabetischem Makulaödem, Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses  sowie choroidalen Neovaskularisation

  • Transsektorales Interventionsprogramm zur Verbesserung der geriatrischen Versorgung in Regensburg

  • Parkinson Physiotherapeuten Netzwerk

  • Rationelle Antibiotikatherapie in der ambulanten kinder-und jugendärztlichen Versorgung

  • Vorsorgeprogramm zur Verbesserung des Gesundheitsbewusstseins der Versicherten

  • Familienintegrierende Versorgung bei Risikoschwangerschaften sowie Frühgeborenen und kranken Neugeborenen

  • Korrigierende/rekonstruktive Chirurgie bei Knochenerkrankungen

  • Therapienetz Essstörungen

  • Besondere kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen

  • Schonende Entfernung von Gebärmuttermyomen mittels einer speziellen Bestrahlung

  • Cyberknife – Bestrahlungsmethode bei bestimmten Tumorarten

  • Gendiagnostik bei Lungenkrebs

  • Gendiagnostik bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs

  • Behandlungsnetzwerke bei urologischen Erkrankungen

  • Telemedizinische Betreuung von Patienten mit Herzinsuffizienz

AOK-Krankengeld-Wahltarif

Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, Künstler und Publizisten sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen AOK-Krankengeld-Wahltarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld wählen:

Der Tarif KG 22 steht hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl.
Der Tarif KG 15 ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet.