Versicherungsnachweis
Mit dem Begriff „Versicherungsnachweis“ werden verschiedene Bescheinigungen bzw. Dokumente bezeichnet.
Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Mitgliedsbescheinigung auch als Versicherungsnachweis bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung über ein bestehendes Versicherungsverhältnis. Die Mitgliedbescheinigung enthält alle persönlichen Daten, wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Sozialversicherungsnummer.
Eine solche Mitgliedsbescheinigung müssen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber vorlegen, damit dieser die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend abführen kann.
Bezieher von Arbeitslosengeld müssen eine Mitgliedsbescheinigung bei der Arbeitsagentur abgeben.
Studenten, die sich an einer Universität bzw. Fachhochschule einschreiben, müssen dort einen speziellen Versicherungsnachweis für Hochschulen einreichen, der vergleichbar mit der Mitgliedsbescheinigung ist.
Sowohl die Mitgliedsbescheinigung als auch der Versicherungsnachweis für die Einschreibung an Hochschulen kann meist auf der Webseite der jeweiligen Krankenkasse heruntergeladen oder bei der Kasse beantragt werden.
Jahresmeldung zur Sozialversicherung
Als Versicherungsnachweis wird auch ein Dokument bezeichnet, mit welchem Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer jährlich über die gemeldeten Versicherungszeiten und Entgelte des Vorjahres informieren (Jahresmeldung). Mit der Jahresmeldung erhalten Arbeitnehmer also den Versicherungsnachweis für das vergangene Jahr.
Die in der Jahresmeldung enthaltenen Daten sind später Grundlage für die Berechnung der Rente und sollten daher von Versicherten überprüft werden. Andernfalls können sich falsche Angaben in der Jahresmeldung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Empfohlen wird, die Jahresmeldungen aufzubewahren.