Versicherungsnachweis
Mit dem Begriff „Versicherungsnachweis“ werden verschiedene Bescheinigungen bzw. Dokumente bezeichnet.
Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Mitgliedsbescheinigung auch als Versicherungsnachweis bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung über ein bestehendes Versicherungsverhältnis. Durch die Digitalisierung des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems werden Versicherungsdaten inzwischen in vielen Bereichen elektronisch zwischen den beteiligten Stellen übermittelt:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich keine Papier-Mitgliedsbescheinigung mehr beim Arbeitgeber eingereicht werden. Beschäftigte teilen dem Arbeitgeber ihre gewählte Krankenkasse mit. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung elektronisch bei der Krankenkasse an. Die Krankenkasse übermittelt anschließend eine elektronische Rückmeldung über das Bestehen der Mitgliedschaft. - Studierende (Einschreibung an Hochschulen):
Der Versicherungsstatus wird grundsätzlich elektronisch zwischen Krankenkasse und Hochschule übermittelt. Studieninteressierte veranlassen dazu bei ihrer Krankenkasse die entsprechende Meldung an die Hochschule. Das Verfahren ist in § 199a SGB V geregelt und wird auch als elektronisches studentisches Meldeverfahren bezeichnet. - Bezug von Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen:
Auch bei der Absicherung über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter werden Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsverfahren verarbeitet und übermittelt. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren und der persönlichen Situation ab.
Hinweis: Eine Mitgliedsbescheinigung kann weiterhin benötigt werden, wenn eine Behörde, ein Arbeitgeber, eine Hochschule oder eine andere Stelle ausdrücklich einen entsprechenden Nachweis verlangt. Auch für bestimmte private Zwecke, etwa einen Visumantrag, kann eine Bescheinigung sinnvoll oder erforderlich sein.
Jahresmeldung zur Sozialversicherung
Ein weiterer wichtiger Nachweis über Beschäftigungs- und Versicherungszeiten ist die Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Sie wird vom Arbeitgeber im Rahmen des elektronischen DEÜV-Meldeverfahrens übermittelt.
Arbeitgeber müssen Beschäftigten den Inhalt der Jahresmeldung spätestens bis zum 30. April des Folgejahres in Textform mitteilen. Die Meldung enthält unter anderem:
- den Beschäftigungszeitraum im Kalenderjahr,
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt,
- die Versicherungsnummer,
- die zuständige Einzugsstelle bzw. Krankenkasse sowie
- die für die Sozialversicherung relevanten Beitragsgruppen.
Warum die Jahresmeldung aufbewahrt werden sollte:
Die Angaben sind unter anderem für die spätere Berechnung der Rentenansprüche relevant. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb, die Jahresmeldung sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. Insbesondere Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungszeitraum und Arbeitsentgelt sollten auf ihre Richtigkeit kontrolliert werden. Fehler sollten möglichst frühzeitig beim Arbeitgeber oder der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.