Hauptregion der Seite anspringen
Werbung

Sozialversicherungsnummer

Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer (kurz: SV-Nummer) dient der Identifikation einer Person im Sozialversicherungssystem. Mit Hilfe dieser Kennzeichnung sammelt die Rentenversicherung verschiedene Informationen, die für die Durchführung der Versicherung und die Inanspruchnahme bzw. Gewährung von Sozialleistungen relevant sind.
Neben dem Terminus "Sozialversicherungsnummer" sind auch die Bezeichnungen "Rentenversicherungsnummer" (RVNR) oder "Versicherungsnummer" geläufig - die Begriffe sind synonym und die Nummern identisch.

Bild zum Beitrag Sozialversicherungsnummer

Wozu wird die Sozialversicherungsnummer benötigt?

Über die individuelle Sozialversicherungsnummer können Personen im Sozialversicherungssystem identifiziert werden. Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland allerdings keine allgemeingültige Nummer für das gesamte Sozialversicherungssystem. Die Sozialversicherungsnummer dient der Identifikation in der Rentenversicherung; davon zu unterscheiden ist die Krankenversichertennummer, die für die Krankenversicherung gilt.

Mit Hilfe der SV-Nummer werden Informationen gesammelt, die für einen späteren Rentenbezug relevant sind, zum Beispiel die Ausbildungszeit und die Anzahl der Berufsjahre.
Jeder (neue) Arbeitgeber benötigt die Sozialversicherungsnummer seiner Arbeitnehmer, um die Sozialversicherungsbeiträge abführen zu können. Auch bei der Beantragung von Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden.

Zudem soll durch die Versicherungsnummer Schwarzarbeit bekämpft werden. 

Vergabe der Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer wird automatisch durch die Träger der Rentenversicherung vergeben, eine Beantragung ist nicht erforderlich. Wird erstmalig ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen, wird durch eine Meldung des Arbeitgebers an die Krankenkasse die Vergabe der Nummer durch den Rentenversicherungsträger veranlasst. Anschließend erhält der versicherte Arbeitnehmer seinen Sozialversicherungsausweis, in welchem neben persönlichen Daten seine Sozialversicherungsnummer angegeben ist.

Seit 2005 wird die Sozialversicherungsnummer bereits mit der Geburt zugeteilt, sodass auch Neugeborene einen Sozialversicherungsausweis inklusive Rentenversicherungsnummer bekommen.

Änderung der SV-Nummer

Hat ein Versicherter seine individuelle Rentenversicherungsnummer erhalten, behält er diese grundsätzlich für sein ganzes Leben. Eine Änderung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn eine Nummer beispielsweise mehrfach vergeben wurde oder das Geburtsdatum falsch eingetragen ist.

Aufbau der Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer folgt einem einheitlichen Schema, sie besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben. Welche konkreten Informationen die 12- stellige Versicherungsnummer enthält, ist gesetzlich vorgegeben (§ 147 SGB VI in Verbindung mit § 2 der Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung) und ihr Aufbau stets gleich:

Bild zum Beitrag Sozialversicherungsnummer

 

Mit den ersten beiden Stellen der Sozialversicherungsnummer (XX) wird die Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers angegeben.
Die Stellen 3 bis 8 (TTMMJJ) geben Auskunft über das Geburtsdatum des Versicherten, wobei Geburtstag und -monat jeweils zweistellig sowie die letzten beiden Zahlen des Geburtsjahres angegeben werden. Danach folgt an neunter Stelle der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens (A). Bei der zweistelligen Ziffer an den Stellen 10 und 11 (YY) handelt es sich um eine Seriennummer, die Auskunft über das Geschlecht gibt: Für männliche Versicherte werden die Zahlen 00-49 verwendet, für weibliche Versicherte oder Personen unbestimmten Geschlechts die Nummern 50-99. An letzter Stelle steht ein Prüfziffer (Z).

Beispiel einer Sozialversicherungsnummer: 04 200843 F 65 1

Die Bereichsnummer (04) weist auf die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers Brandenburg hin. Das Geburtsdatum des Versicherten ist der 20.08.1943, sein Geburtsname beginnt mit dem Buchstaben (Anfangsbuchstabe) F. Aufgrund der Seriennummer 65 kann von einem weiblichen Versicherten ausgegangen werden. Errechnete Prüfziffer an letzter Stelle ist 1.

Sozialversicherungsnummer herausfinden

Die Sozialversicherungsnummer kann mit Hilfe verschiedener Dokumente herausgefunden werden:

Jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer wird bei Aufnahme der ersten Beschäftigung von seiner Rentenversicherung sein Sozialversicherungsausweis per Post zugeschickt. Dieser Ausweis ist ein wichtiges Dokument, das als Nachweis in der gesetzlichen Sozialversicherung dient. Auf dem Ausweis ist neben persönlichen Daten auch zugeordnete Sozialversicherungsnummer angegeben. Die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises erfolgt automatisch von Amts wegen. Wird ein neuer Ausweis benötigt, kann eine Neuausstellung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder über die Krankenkasse beantragt werden.

Außerdem kann die Rentenversicherungsnummer jedem Schreiben der Rentenversicherung, einer Lohnabrechnung des Arbeitgebers und der Meldung zur Sozialversicherung entnommen werden. Alternativ können Versicherte ihre Versicherungsnummer auch bei der Rentenversicherung oder ihrer Krankenkasse abfragen.

Existiert noch keine Sozialversicherungsnummer, kann der Arbeitgeber diese beantragen. Dazu benötigt der Arbeitgeber folgende Angaben und Daten: Geschlecht, Geburtsname, Geburtsort und  Geburtsdatum.

Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis

Früher waren Arbeitnehmer bestimmter Wirtschaftsbereiche und -zweige verpflichtet, ihren Sozialversicherungsausweis mit einem Passfoto während der Ausübung ihrer Beschäftigung bei sich zu führen und gegebenenfalls vorzulegen.

Zum 1. Januar 2009 ist diese Mitführungspflicht des Ausweises entfallen.

Für Arbeitnehmer einzelner Branchen und Bereiche gilt dennoch die Pflicht, stets ein Dokument bei sich zu tragen, das eine eindeutige Identifizierung ermöglicht. Es genügen insoweit Personalausweis oder Pass bzw. ein Ausweis- oder Passersatz. Betroffen sind folgende Berufszweige:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft

 Ziel dieser Regelung ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12962 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.