Behandlungsfall

Der Begriff Behandlungsfall wird verwendet, um Behandlungsvorgänge (ambulante und stationäre Krankenbehandlungen) zum Zwecke Der Begriff des Behandlungsfalles wird relevant, wenn es zur Abrechnung von bestimmten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt.
Ein ambulanter Behandlungsfall bezeichnet die gesamte Behandlung eines Versicherten in derselben Arztpraxis innerhalb eines Quartals zulasten der Krankenkasse. Darunter können auch Krankheiten fallen, die sich aus der zuerst behandelten Krankheit ergeben. Im Unterschied dazu bezeichnet der stationäre Behandlungsfall eine Behandlung, die der Patient von der stationären Aufnahme bis zur Entlassung aus der stationären Behandlung erhält. Wenn vor Abschluss eines Behandlungsfalls die Krankenkasse gewechselt wird, bedarf es der Eröffnung eines neuen Behandlungsfalls in der neuen Krankenkasse.