Behandlungsfall
Der Begriff Behandlungsfall wird verwendet, um Behandlungsvorgänge (ambulante und stationäre Krankenbehandlungen) abrechnen, kalkulieren, dokumentieren und erforschen zu können.
Was versteht man unter einem Behandlungsfall?
Konkret wird der Begriff des Behandlungsfalles dann relevant, wenn es zur Abrechnung von bestimmten Leistungen im Gesundheitsbereich kommt. Anwendung findet der Begriff sowohl in der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung der GKV als auch im privatärztlichen Bereich. Ein Behandlungsfall entspricht immer einem festgelegten Zeitraum, in welchem ärztliche, pflegerische oder therapeutische Leistungen zur Behandlung eines Patienten anfallen.
Ambulanter Behandlungsfall
Ein ambulanter Behandlungsfall bezeichnet die gesamte Behandlung eines Versicherten in derselben Arztpraxis innerhalb eines Quartals zulasten der Krankenkasse. Darunter können auch Krankheiten fallen, die sich aus der zuerst behandelten Krankheit ergeben.
Stationärer Behandlungsfall
Im Unterschied dazu bezeichnet der stationäre Behandlungsfall eine Behandlung, die der Patient von der stationären Aufnahme bis zur Entlassung aus der stationären Behandlung erhält. Wenn vor Abschluss eines Behandlungsfalls die Krankenkasse gewechselt wird, bedarf es der Eröffnung eines neuen Behandlungsfalls in der neuen Krankenkasse.