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Kinderkrankenschein

Kinderkrankenschein

Als Kinderkrankenschein wird umgangssprachlich ein Formular bezeichnet, welches Eltern bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, um im Fall der Erkrankung ihres Kindes Krankengeld bzw. das Kinderkrankengeld zu erhalten. Diese Bescheinigung dient auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse.

Bild zum Beitrag Kinderkrankenschein

Wo bekommt man den Kinderkrankenschein?

Für einen Anspruch auf Kinderkrankengeld benötigen Eltern das Formular 21, den sogenannten Kinderkrankenschein. Diesen stellt der Kinderarzt aus, wenn das Kind erkrankt ist und Betreuung benötigt. Das Kinderkrankengeld wird für jedes erkrankte gesetzlich versicherte Kind gewährt, welches jünger als 12 Jahre alt ist.

Wie wird der Kinderkrankenschein ausgefüllt?

Auf der ersten Seite des doppelseitigen Formulars, der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“, trägt der Arzt alle wichtigen Informationen zum Kind ein.

Musteransicht eines Kinderkrankenscheins
Vorderseite eines Kinderkrankenscheins(Quelle: KZBV)

Von dem Elternteil, welches das Kind im Krankheitsfall betreut, ist nur die Rückseite des Kinderkrankenscheins auszufüllen. In dem „Antrag des Versicherten für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ muss der Elternteil, der das Kinderkrankengeld erhalten soll, seine Versichertendaten mit Namen, Geburtsdatum, Versichertennummer, Adresse und Kontodaten eintragen.

Weitere Formularfelder

Darunter muss angegeben werden, ob der betreuende Elternteil einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber hat und gegebenenfalls für wieviele Tage dieser Anspruch besteht. Hierzu muss individuell Rücksprache mit dem Arbeitgeber gehalten werden, denn je nach Vereinbarung stellt dieser seinen Arbeitnehmer auch bei Erkrankung eines Kindes bezahlt frei.

Durch ein Kreuz muss außerdem eine Angabe darüber gemacht werden, ob der Elternteil des kranken Kindes alleinerziehend ist, da sich Alleinerziehende für insgesamt mehr Arbeitstage freistellen lassen können, wenn ihr Kind erkrankt und länger Kinderkrankengeld erhalten. Abschließend ist zu ergänzen, ob und für wie viele Kinderkrankentage im Kalenderjahr bereits Krankengeld für die Betreuung eines kranken Kindes bezogen wurde.

Wer bekommt die Krankmeldung fürs Kind?

Die ausgefüllte Antrag auf Kinderkrankengeld (Formular 21) ist bei der Krankenkasse einzureichen. Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Alternativ kann das Formular auch postalisch übersandt oder in einer Geschäftsstelle abgegeben werden.

Um die Erkrankung des Kindes gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen, wird ein ärztliches Attest zur Freistellung benötigt. Dieses ist bereits am ersten Tag des Fernbleibens beim Arbeitgeber vorzulegen und in Kopie auch bei der Krankenkasse einzureichen. Für die Krankmeldung eines Kindes gibt es kein digitales Verfahren.

 

TIPP: Eine Kopie der Bescheinigung sollte der betreuende Elternteil seinem Arbeitgeber zukommen lassen.


Gibt es die eAU auch für den Kinderkrankenschein?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt vorerst nur für erwachsene Versicherte. Für den Kinderkrankenschein ist weiterhin das Papierformular (Formular21) auszufüllen.

 

 

 

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