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Elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU)

Elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU)

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Bundesregierung 2019 die ersten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer digitalen AU-Bescheinigung geschaffen. Seit Januar 2023 ist die eAU nun verpflichtend für alle vertragsärztlich arbeitenden Praxen in Deutschland.

 

Ziel der elektronischen AU-Bescheinigung ist die Minimierung von bürokratischen Prozessen und die Steigerung der Kosteneffizienz und Nachweissicherheit im Zusammenhang mit der Krankschreibung von Arbeitnehmern.

Bislang wird die AU-Bescheinigung ( Krankenschein) in der Praxis des behandelnden Arztes gedruckt und in mehreren Durchschlägen an den Versicherten ausgehändigt. Diese haben je einen Durchschlag an den Arbeitgeber und einen an die Krankenkasse zusenden oder zu übergeben. Ein Original verbleibt beim Patienten sowie ein weiterer Durchschlag als Nachweis in der Arztpraxis.

 

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