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Pressemitteilung BKK Verbund Plus

Brexit: Gesundheitskarte gilt weiterhin auf der Insel

Aktuelle Informationen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)
veröffentlicht am 31.01.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de
2020-01-31T10:44:00+00:00

BIBERACH – Entgegen anderslautender Meldungen von gestern sind gesetzlich Versicherte bei Reisen nach Großbritannien auch nach dem Brexit über die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) abgesichert. Dies teilt die BKK VerbundPlus mit und beruft sich auf aktuelle Informationen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).

Eine andere Krankenkasse hatte berichtet, dass mit dem vollzogenen Brexit die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) für Reisende ins Vereinigte Königreich ihre Gültigkeit verliert. „Diese Darstellung ist falsch“, stellt Eugen Birk klar. Der Experte für zwischenstaatliche Beziehungen bei der BKK VerbundPlus betont, dass die EHIC, die sich auf der Rückseite der Versichertenkarte befindet, auch auf der Insel weiterhin gilt.
 
Patienten müssen nicht  in Vorleistung gehen
„Wer während eines Aufenthalts in Großbritannien erkrankt, kann sich dort weiterhin unter Vorlage der Gesundheitskarte behandeln lassen“, erklärt Birk. Dies gelte zumindest für eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Solange müssen gesetzlich Versicherte bei Behandlungen in Arztpraxen des National Health Service (NHS) prinzipiell nicht in Vorleistungen gehen. Birk weist aber auf die Möglichkeit hin, dass Ärzte die Abrechnung über die EHIC verweigern und den Patienten direkt zur Kasse bitten können. In diesen Einzelfällen dürfen die Krankenkassen dann maximal die Kosten erstatten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wären, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile. Diese Regelung gilt ausschließlich für Ärzte des NHS, nicht aber für Privatpraxen.

Auf die Insel deshalb nur mit Auslandskrankenversicherung
Wie es ab 2021 weitergeht, steht derzeit noch in den Sternen. Darüber will die EU mit Großbritannien noch verhandeln. Denkbar ist, dass nach Ablauf des Übergangszeitraums nicht nur die EHIC, sondern auch die Kostenerstattung für NHS-Behandlungen weg fällt. Eugen Birk rät daher schon jetzt dringend bei Reisen auf die Insel eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. „Diese übernimmt schon während des Übergangszeitraums mögliche Mehrkosten“, erklärt der Experte von der BKK VerbundPlus. Ab 2021 könnte eine Auslandskrankenversicherung zudem die einzige Möglichkeit sein, um nicht selbst für die gesamten Behandlungskosten aufkommen zu müssen.
 

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