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Urlaub

Verreisen während Bezug von Krankengeld - Was man als Patient beachten sollte

veröffentlicht am 24.06.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Urlaub trotz Krankschreibung und Krankengeld Bild vergrößernUrlaub trotz Krankschreibung und Krankengeld(c) Dieter Schütz / pixelio.de
Wer als Arbeitnehmer längere Zeit krank geschrieben ist und Krankengeld bezieht, muss deshalb nicht auf bereits gebuchte Urlaubsreisen ins In- oder Ausland verzichten. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung UPD ausdrücklich hin. Allerdings ist einiges zu beachten, soll der Krankengeldanspruch nicht gefährdert werden.

2022-06-24T07:18:00+00:00
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Worauf Sie achten sollten

Damit das Krankengeld auch während einer Reise gezahlt wird, muss diese bei der Krankenkasse vorher angemeldet und genehmigt werden. Eine Urlaubsreise bei Krankschreibung mit Krankengeld ist mit einem formlosen Antrag beim Leistungsträger, also der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Außer medizinischen Einwänden kann diese kaum etwas dagegen haben, wenn sie verreisen. Damit es keine Probleme mit den Ärzten oder der Kasse gibt, sollten vor dem Urlaubsantritt einige Punkte geklärt sein.

Ist die Reise noch angemessen? 

An erster Stelle wäre zu überprüfen, ob Ihre Krankschreibung auch durchgehend während der geplanten Reise gilt. Des weiteren sollte die Art der Reise oder des Urlaubsangebotes im Verhältnis zum Ziel der Genesung stehen. Ein Kletterurlaub oder Abenteuertrip oder gar Extremurlaub kann selbstverständlich mit einer akuten Krankschreibung nicht angetreten werden. In diesen Fällen können Sie möglicherweise beim Anbieter ein schonenderes Ersatzangebot buchen. Auch Kreuzfahrten, Zugreisen oder ähnliche Angebote sollten sie auf ihre genesungsfördernden Bedingungen hin abklopfen. Idealerweise können Sie ihre Reise im Inland oder sogar in der Nähe ihres Heimatortes erleben, um wichtige Arzttermine trotzdem wahrnehmen zu können.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Die Arbeitsunfähigkeit muss ohne Zweifel festgestellt sein (Attest)
  • Die Fahrt muss im Einklang mit dem Ziel der Genesung des Patienten stehen
  • Im Reisezeitraum sollten keine wichtigen Behandlungstermine liegen bzw. diese Termine auch vom Urlaubsort erreichbar sein
  • Der formlose Antrag sollte möglichst frühzeitig bei der Krankenkasse eingereicht werden

Übersicht der Krankenkassen die Reiseschutzimpfungen auch bei Privatreisen ins Ausland übernehmen

Was gilt für den Anspruch auf Krankengeld?

"Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig.“ , so die Beraterin Sophia Tomaschek von der UPD-Stelle in Stuttgart. Zur Krankengeldzahlung verpflichtet sind die Kassen grundsätzlich nur bei Aufenthalten innerhalb Deutschlands. Bei Zustimmung der Kasse zum Auslandsaufenthalt müsse das Krankengeld aber auch weiter gezahlt werden, so Tomaschek.

 

Urlaubsanspruch bleibt erhalten!

Wer ganz sicher gehen will, lässt sich von seinem Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen, in welcher bestätigt wird, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Reise spricht. Es gibt noch ein weiteres gewichtiges Argument, warum man trotz Krankheit nicht auf eine gebuchte Reise nach Möglichkeit verzichten sollte. Die Reisen während der Krankheitstage werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet.
 


Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist von Sozial- und Patientenverbänden sowie der Verbraucherzentrale gegründete Institution, die neutral, unabhängig und kostenfrei die Versicherten zu Fragen des Gesundheitswesens berät.


Das bundesweite Beratungstelefon ist kostenlos im Festnetz erreichbar  unter:

0800 / 0 11 77 22 (Deutsch)
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0800 / 0 11 77 23 (Türkisch)

0800 / 0 11 77 24 (Russisch)

 

 

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