Unabhängige Patientenberatung (UPD)

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine bundesweite, kostenfreie und unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Fragen rund um Gesundheit, Krankheit, Krankenversicherung und Patientenrechte. Sie soll Ratsuchenden helfen, sich im komplexen deutschen Gesundheitswesen zurechtzufinden und ihre Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen.
Die gesetzliche Grundlage für die heutige Organisation der UPD ist § 65b SGB V. Seit 2024 wird die Patientenberatung als Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland geführt. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Ihr gesetzlicher Auftrag besteht darin, eine unabhängige, qualitätsgesicherte und kostenfreie Information und Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen sicherzustellen.
Welche Fragen beantwortet die UPD?
Die UPD berät unter anderem zu
- Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- Ablehnungen von Leistungen durch Krankenkassen
- Krankengeld und andere Sozialversicherungsfragen
- Patientenrechte
- Behandlungsfehler und mögliche Ansprüchen
- Arztrechnungen und Kostenfragen
- Behandlungsmöglichkeiten und medizinische Verfahren
- Pflege und Pflegeversicherung
- Zahngesundheit und Zahnärztliche Behandlungen
- Krankenhaussuche, Suche nach geeigneten Ärzten und anderen medizinischen Einrichtungen.
Die Beratung kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn Versicherte eine Entscheidung ihrer Krankenkasse nicht nachvollziehen können oder wissen möchten, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten ihnen offenstehen.
Ist die Patientenberatung wirklich unabhängig?
Die gesetzliche Regelung schreibt ausdrücklich eine unabhängige und qualitätsgesicherte Beratung vor. Beschäftigte der Stiftung dürfen nicht tätig werden, wenn eigene wirtschaftliche oder sonstige Interessen die Unabhängigkeit der Beratung gefährden könnten. Außerdem sieht § 65b SGB V eine regelmäßige externe und unabhängige Evaluation der Stiftung vor. Dabei sollen unter anderem die Unabhängigkeit, die wissenschaftliche Qualität und die Erfüllung des Stiftungszwecks überprüft werden.
Die UPD ist damit von Krankenkassen, Ärzten oder anderen Leistungserbringern unabhängig. Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Stiftung finanziert, darf der GKV-Spitzenverband keinen Einfluss auf die eigentliche Beratungstätigkeit nehmen.
Wer kann sich an die UPD wenden?
Das Beratungsangebot steht allen Menschen offen. Es ist nicht auf gesetzlich Versicherte beschränkt. Auch privat Krankenversicherte und Menschen ohne Krankenversicherung können sich an die UPD wenden. Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei.
Finanzierung der UPD
Die Finanzierung ist gesetzlich in § 65b SGB V geregelt. Der GKV-Spitzenverband muss der Stiftung seit dem 1. Januar 2024 jährlich einen gesetzlich vorgesehenen Gesamtbetrag zur Verfügung stellen. Dieser beträgt zunächst 15 Millionen Euro jährlich und wird entsprechend der Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße angepasst.
Finanziert wird dieser Betrag über eine Umlage der gesetzlichen Krankenkassen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit bis zu sieben Prozent an der Finanzierung beteiligen.
Stiftung statt früherer UPD-Struktur
Die heutige Stiftungslösung geht auf eine Reform aus dem Jahr 2023 zurück. Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland wurde die bisherige Organisationsform grundlegend verändert. Ziel war es, die Patientenberatung dauerhaft zu etablieren und ihre Unabhängigkeit, Staatsferne und Kontinuität zu stärken.
Die Stiftung wurde Ende 2023 als Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Das bundesweite Beratungsangebot nahm im Mai 2024 den Regelbetrieb auf. Seitdem wird das Angebot schrittweise um weitere Beratungsformen und regionale Angebote erweitert.
Hilfe durch UPD bei Streit mit Krankenkasse
Die UPD kann eine wichtige erste Anlaufstelle sein, wenn Versicherte Probleme mit ihrer Krankenkasse haben. Sie kann beispielsweise erläutern, welche gesetzlichen Regelungen für einen bestimmten Leistungsanspruch gelten oder welche Möglichkeiten nach einer Ablehnung durch die Krankenkasse bestehen.
Die UPD entscheidet jedoch nicht anstelle der Krankenkasse und ist auch keine Widerspruchsstelle. Bei einer Leistungsablehnung müssen Versicherte ihren Widerspruch grundsätzlich selbst gegenüber der Krankenkasse erklären. Die UPD kann dabei über Rechte und mögliche weitere Schritte informieren. Auch eine rechtliche Vertretung vor Gericht übernimmt die UPD grundsätzlich nicht.
UPD und Patientenrechte
Neben Fragen zur Krankenversicherung informiert die UPD über Patientenrechte und mögliche Probleme bei medizinischen Behandlungen. Dazu können beispielsweise Fragen zu Aufklärung, Einwilligung, Behandlungsfehlern, Arztrechnungen oder der Einsicht in Patientenunterlagen gehören.
Bei konkreten Rechtsstreitigkeiten kann zusätzlich die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, eine Patientenorganisation oder eine andere geeignete Beratungsstelle erforderlich sein.
So erreicht man die Unabhängige Patientenberatung
Die Stiftung bietet bundesweit telefonische Beratung sowie weitere Beratungsangebote an. Das kostenlose Beratungstelefon ist unter 0800 0117722 erreichbar. Die jeweils aktuellen Servicezeiten und weiteren Kontaktmöglichkeiten veröffentlicht die UPD auf ihrer Internetseite.
Merksatz: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland ist eine kostenlose, unabhängige Anlaufstelle für Fragen zu Gesundheit, Krankenversicherung und Patientenrechten. Sie informiert über Rechte und Handlungsmöglichkeiten, ersetzt aber keine Krankenkasse, medizinische Behandlung oder individuelle Rechtsvertretung.