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Digitalisierung

TK, DAK und AOK Bayern ermöglichen E-Rezept bei Hilfsmitteln ab 2024

30 Millionen Versicherte profitieren von Pilotprojekt
veröffentlicht am 13.09.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elektronisches Rezept (eRezept) für Medikamente und HilfsmittelElektronisches Rezept (eRezept) für Medikamente und Hilfsmittel(c) Getty Images / Miriam Doerr
Die Versicherten mehrerer gesetzlicher Krankenkassen können bereits ab 2024 digitale Verordnungen für medizinische Hilfsmittel in der Apotheke einlösen. Wie der Spitzenverband ABDA berichtet, seien entsprechende Verträge zwischen einzelnen Kassen und Herstellern geschlossen worden.

2023-09-13T11:53:00+00:00
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Beteiligt seien unter anderem die Techniker Krankenkasse, die AOK Bayern sowie die DAK-Gesundheit. Somit könnten ab Januar 2024 mehr als 30 Millionen Versicherte ihre benötigten  Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte, Prothesen oder Einlagen mit einem elektronischen Rezept beziehen.

Weil die entsprechende gesetzliche Regelung erst ab 2026 greift, sind die Apotheken vorerst noch nicht dazu verpflichtet, ein E-Rezept für Hilfsmittel anzunehmen. Versicherten, die diesen Weg nutzen möchten wird empfohlen, sich bei ihrer Apotheke nach der Möglichkeit zu erkundigen.

Die Apotheken können selbst entscheiden, ob sie an dem Pilotprojekt der Krankenkassen teilnehmen oder nicht und ihre Software und Warenwirtschaft entsprechend umrüsten. Zugelassen für das elektronischen Verordnungsweg sind derzeit ausschließlich zugelassene Fertigarzneimittel.

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