Sparpaket für Krankenkassen im Bundestag beschlossen
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Die Bundesregierung bezeichnete das Gesetz als unvermeidbar, um die stark steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung einzudämmen und weitere Beitragserhöhungen möglichst zu verhindern. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Lasten auf mehrere Schultern verteilt würden und das Paket kurzfristig fast 19 Milliarden Euro einsparen könne. Das Reformpaket solle insgesamt dafür sorgen, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung künftig grundsätzlich nur noch so stark wachsen wie ihre Einnahmen.
Kurz vor der Verabschiedung im Budnbestag am 10. Juli 2026 waren letzte Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen worden. Unter anderem fließen mehr Bundesmittel in den Gesundheitsfonds als vorgesehen. Auch wird es nach der Anhebung der Zuzahlung 2027 keine dynamisierte automatische Anpassung geben. Eilanträge der GRÜNEN und LINKEN gegen den Abstimmungstermin hatte das Bundesverfassungsgericht in letzter Minute abgewiesen.
Diese Änderungen treffen Versicherte
Höhere Zuzahlungen für Medikamente
- Anhebung von bisher 5–10 Euro auf 7,50–15 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel.
- Eine zunächst geplante automatische jährliche Erhöhung der Zuzahlungen wurde wieder gestrichen.
Familienversicherung nicht länger kostenfrei
- Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner wird ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 % erhoben.
- Die kostenlose Familienversicherung bleibt für folgende Pwersonengruppen aber bestehen:
- Eltern mit Kindern unter 12 Jahren,
- Eltern von Kindern mit Behinderung,
- Erwerbsgeminderte,
- Rentner im Regelrentenalter,
- pflegende Angehörige.
Beitragsbemessungsgrenze steigt extra
- Für Gutverdienende wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro pro Monat angehoben.
Homöopathie & Anthroposophische Medizin gestrichen
- Homöopathische Behandlungen und Medikamente werden künftig grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Zahnersatz
- Der Festzuschuss der Krankenkassen sinkt von 60 % auf 50 % der Regelversorgung.
- Die Härtefall - Regelungen bleiben unverändert bestehen.
Hautkrebsscreening
- Das kostenlose Screening für symptomfreie Erwachsene wird überprüft und soll künftig stärker an wissenschaftlicher Evidenz ausgerichtet werden.
Zweitmeinung vor OP verpflichtend
-
Vor bestimmten planbaren Eingriffen (z. B. Kniegelenkersatz) wird eine verpflichtende ärztliche Zweitmeinung eingeführt.
Änderungen im Gesundheitswesen
- Begrenzung der Vergütungssteigerungen für Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer.
- Wegfall verschiedener Sondervergütungen für Arztpraxen.
- Verschärfte Rabattregelungen für Apotheken und Pharmaunternehmen.
- Der zunächst geplante jährlich steigende Herstellerabschlag für Arzneimittel entfällt; stattdessen gilt ein höherer fester Abschlag.
- Krankenkassen müssen bei Verwaltungskosten und Werbung stärker sparen.
- Die Pflicht der Krankenkassen, Versicherte gesondert über steigende Zusatzbeiträge zu informieren, entfällt.
Änderungen zugunsten der Krankenkassen
Im parlamentarischen Verfahren wurden mehrere Punkte zugunsten der Krankenkassen geändert:
- Der Bund beteiligt sich stärker an den Gesundheitskosten von Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehenden.
- Statt ursprünglich nur 250 Millionen Euro stellt der Bund 2027 zunächst 1 Milliarde Euro zusätzlich bereit.
- Die Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses fällt geringer aus als ursprünglich geplant.
Weitere Beschlüsse
- Die Koalition kündigt an, die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung unmittelbar nach der Sommerpause gesondert zu regeln.
- Für den Herbst ist eine Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke als weiterer Finanzierungsbaustein angekündigt.
Reaktionen auf das Beitragsstabilisierungsgesetz
Opposition deutlich
Die GRÜNE Fraktionsvorsitzde Haßelmann beklagte, dass das Gesetz "mit heißer Nadel gestrickt" worden sei und 75 Millionen gesetzlich Versicherte zusätzlich belaste. Auf die Krankenhäuser werde wirtschaftlicher Druck ausgeübt, so dass Krankenhausinsolvenzen drohten. Die Fraktionschefin der LINKEN, Reichinnek, bezeichnete das Gesetz als "eine absolute Katastrophe" und warf der Regierung vor, damit Menschenleben zu gefährden. Auch der parlamaenmtarische Prozess sei zu kurz gewesen. Erst wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung seien fast 279 Seiten mit Änderungsanträgen an die Abgeordneten überstellt worden. Das könne man "nicht seriös beraten".
Kritik der Bundesländer
Besonders kritisch äußerten sich mehrere SPD-geführte Länder. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger bezeichnete das Sparpaket als grundsätzlich nachvollziehbar, kritisierte aber die hohen Belastungen für Krankenhäuser und forderte Nachverhandlungen mit dem Bund. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke sowie Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne warnten vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung, längeren Wartezeiten und finanziellen Problemen insbesondere kommunaler Kliniken. Mehrere Länder wollten deshalb den Vermittlungsausschuss anrufen, konnten dafür jedoch keine Mehrheit organisieren.
Verbände kritisch
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt kritisierte, dass das Gesetz den Medizinern „einen erheblichen Solidarbeitrag" auferlege, "um die gesetzliche Krankenversicherung aus einer akuten finanziellen Belastungssituation herauszuführen." Die Einschnitte werden für alle spürbar sein, so Reinhardt.
Der Verband der Hausärztinnen und Hautärzte krisisieren Einschnitte und Kürzungen bei Vergütungen und spricht von "Kahlschlägen" für Praxen und die hausärztliche Versorgung. Patienten müssten sich auf längere Wartefristen für Termine oder sogar den Wegfall einer hausärztlichen Versorgung einstellen.
