Zuzahlungen ab 2027

Die Bundesregierung plant eine kräftige Erhöhung der Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für rund 74 Millionen Versicherte steigen die Eigenanteile in der Versorgung mit Medikamenten und Behandlungen. Nach dem am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz klettern die Zuzahlungen um 50 Prozent.
Änderungen konkret
Zuzahlung für Medikamente
- Die bisherige Zuzahlung für erstattungsfähige Arzneimittel zwischen 5 Euro und 10 Euro steigt auf eine Spanne zwischen 7,50 Euro bis 15 Euro pro Rezept.
Zuzahlung für Heilmittel
-
Zuzahlungen für verordnete Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie erhöhen sich ebenfalls um 50 Prozent:
Bislang sind 10 Euro pro Rezept plus 10 % Anteil an den Therapiekosten zu leisten. Die Zuzahlung erhöht sich auf einen Anteil von 15 % der Behandlungskosten plus 15 Euro einmalige Rezeptgebühr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben zuzahlungsfrei.
Rechenbeispiel
Die Gesamtkosten für 6 mal Physio / Krankengymnastik liegen bei ca. 150 Euro.
ZUZAHLUNG KG / Physio 2026
(10% = 15 Euro). Zuzahlung 15 Euro + 10 Euro = 25 Euro
ZUZAHLUNG KG / Physio 2027
(15% = 15 Euro). Zuzahlung 22,50 Euro + 15 Euro = 37,50 Euro
Die Gesamtkosten für 6 mal Physio / Krankengymnastik liegen bei ca. 150 Euro.
ZUZAHLUNG KG / Physio 2026
(10% = 15 Euro). Zuzahlung 15 Euro + 10 Euro = 25 Euro
ZUZAHLUNG KG / Physio 2027
(15% = 15 Euro). Zuzahlung 22,50 Euro + 15 Euro = 37,50 Euro
Zuzahlung für Häusliche Krankenpflege
Die gesetzliche Zuzahlung für häusliche Krankenpflege beträgt 10 Prozent der anfallenden Kosten plus einmalig 10 Euro „Rezeptgebühr" je Verordnung. Beide Werte steigen um 50 Prozent. Das bedeutet: Künftig sind 15 Euro für die Verordnung und 15 Prozent der anfallenden Kosten zu zahlen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben bei häuslicher Krankenpflege zuzahlungsfrei.
Zuzahlung im Krankenhaus
Für Krankenhausaufenthalte sollen die Zuzahlungen von derzeit 10 Euro auf 15 Euro pro Tag steigen. Die maximale Anzahl zuzahlungspflichtiger Krankenhaustage beträgt auch in Zukunft weiter 28 Tage.
Weiterführende Links zum Thema:
Der deutsche Bundestag hat das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Regierungsmehrheit beschlossen. Das Einsparvolumen durch das neue Spargesetz soll bis 2027 rund 18,8 Milliarden Euro betragen.
Die Künstlersozialabgabe soll zum 1. Januar 2027 von 4,9 auf 5,0 Prozent steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu im Juli 2026 die Beteiligung der Ressorts und Verbände eingeleitet. Der Abgabesatz läge damit wieder auf dem Niveau der Jahre 2023 bis 2025.
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