Bundeszuschuss

Bundeszuschuss

Der Bundeszuschuss ist ein zentraler Finanzierungsbestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Er bezeichnet Steuermittel, die der Bund in den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung einzahlt, um versicherungsfremde Leistungen zu decken und die Beitragssätze stabil zu halten.

Der Bundeszuschuss fließt in den Gesundheitsfonds, der die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bündelt und an die Krankenkassen verteilt. Er trägt damit dazu bei, zusätzliche Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden die Finanzierung solidarisch breiter aufzustellen (inkl. Steuerzahler)

 Zweck und Rechtsgrundlage

Der Zuschuss dient vor allem dazu, gesellschaftliche Aufgaben der GKV zu finanzieren, die nicht direkt durch Beiträge der Versicherten gedeckt werden sollen. Dazu gehören z. B.:

  • beitragsfreie Mitversicherung von Kindern
  • Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft
  • familienpolitisch motivierte Ausgaben

Diese werden als „versicherungsfremde Leistungen“ bezeichnet. Der Bundeszuschuss ist im Fünftes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Seine Höhe wird regelmäßig politisch festgelegt und kann je nach Haushaltslage variieren.

Höhe und Entwicklung

Der Zuschuss beträgt mehrere Milliarden Euro jährlich. Er wurde in den letzten Jahren mehrfach erhöht, um Finanzlücken zu schließen. In Krisenzeiten (z. B. Pandemie) kann er zusätzlich aufgestockt werden. 

 

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