Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Krankenkassenreform zurück
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Auslöser der Verfassungsbeschwerden war das aus Sicht der Opposition zu stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren. Die Grünen, vertreten unter anderem durch den Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen, kritisierten, dass ein umfangreicher Änderungsantrag mit rund 300 Seiten erst wenige Tage vor der abschließenden Beratung vorgelegt worden sei. Dadurch hätten die Abgeordneten keine ausreichende Zeit gehabt, die finanziellen und gesundheitspolitischen Auswirkungen des Gesetzes sorgfältig zu prüfen. Zudem war eine erneute Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss gefordert worden, die jedoch keine Mehrheit fand. Auch ein Antrag von Grünen und Linken auf Verschiebung der Schlussabstimmung wurde im Bundestag abgelehnt.
Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und weitere Beitragssatzsteigerungen möglichst zu verhindern. Der Gesetzentwurf wurde im parlamentarischen Verfahren nochmals umfassend überarbeitet und enthält zahlreiche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung. Der Gesundheitsausschuss verabschiedete schließlich eine Beschlussempfehlung, über die der Bundestag nun namentlich abstimmen soll.
Die Entscheidung aus Karlsruhe bedeutet, dass das Gesetzgebungsverfahren trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition fortgesetzt werden kann. Die Abstimmung im Bundestag gilt als letzter wesentlicher Schritt vor der anschließenden Beratung im Bundesrat. Unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens bleibt es den Antragstellern grundsätzlich möglich, das Gesetz auch nach einer Verabschiedung in einem Hauptsacheverfahren verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
