Psyche

Psychotherapie: Honorare der Krankenkassen sinken

Durchschnittliche Wartezeit auf Therapieplatz schon jetzt bei 142 Tagen
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Honorare für Psychotherapeuten sinkenHonorare für Psychotherapeuten sinkengeneriert mit GPT 5-2
Psychotherapeuten erhalten ab dem 1. April weniger Honorar für ihre bei den Krankenkassen abgerechneten Behandlungen. Die Situation für Patienten, die einen Therapieplatz suchen, könnte sich dadurch weiter verschärfen.

 

2026-03-19T16:31:00+01:00

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Hintergrund ist eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab dem 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Während der GKV-Spitzenverband die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen bewertet, kommt aus der Ärzteschaft und von Verbänden deutliche Kritik. Sie warnen davor, dass die Kürzung negative Auswirkungen auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten haben könnte. Schon jetzt warten Betroffene im Schnitt rund 142 Tage auf den Beginn einer Therapie.

Viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befürchten spürbare Einkommenseinbußen. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass sich Praxen künftig stärker auf Privatpatienten oder Selbstzahler konzentrieren könnten, da dort höhere Honorare erzielt werden. Für gesetzlich Versicherte würde dies den Zugang zu dringend benötigten Therapieplätzen zusätzlich erschweren.

Die Krankenkassen verweisen hingegen darauf, dass die Honorare in der Psychotherapie in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegen seien. Zudem seien die Betriebskosten in psychotherapeutischen Praxen vergleichsweise niedrig. Kritiker halten dagegen, dass Psychotherapeuten überwiegend zeitgebundene Leistungen erbringen und kaum Möglichkeiten haben, zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Die Diskussion fällt in eine Zeit, in der psychische Erkrankungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Fachleute warnen, dass Einsparungen in diesem Bereich langfristig zu höheren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten führen könnten – etwa durch unbehandelte Erkrankungen, Arbeitsausfälle und chronische Verläufe. Unterm Strich bleibt die Sorge, dass ausgerechnet in einem ohnehin angespannten Versorgungsbereich gespart wird. Die Entscheidung des EBA könnte daher weitreichende Folgen haben – insbesondere für gesetzlich Versicherte, die ohnehin schon lange auf einen Therapieplatz warten müssen.

 

 

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