Selbstzahler

Selbstzahler

Ein Selbstzahler ist eine Person, die medizinische Leistungen ohne Kostenerstattung durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung direkt bezahlt. Der Begriff wird vor allem im Gesundheitswesen verwendet, um Patienten zu unterscheiden, die ihre Behandlung selbst finanzieren, von solchen, deren Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden.

Der Status als Selbstzahler spielt besonders in Bereichen mit begrenzter Versorgung, wie der Psychotherapie, eine Rolle. Hier kann er die Wartezeit verkürzen, gleichzeitig aber soziale Ungleichheiten verstärken, da nur finanziell leistungsfähige Personen von den Vorteilen profitieren. Selbstzahler-Leistungen sind ein fester Bestandteil des dualen Gesundheitssystems in Deutschland, in dem gesetzliche und private Finanzierungsmöglichkeiten nebeneinander existieren.

Merkmale Selbstzahler 

Eigenfinanzierung: Selbstzahler tragen die gesamten Kosten der Behandlung selbst.

Leistungsumfang: Häufig umfasst dies Leistungen, die über das gesetzliche Leistungsspektrum hinausgehen, z. B. Zusatzuntersuchungen, alternative Therapien oder private Behandlungen.

Flexibilität: Selbstzahler können oft Termine schneller erhalten und Therapien oder Behandlungen individueller auswählen.

Abrechnung: Ärzte und Therapeuten stellen die Rechnung direkt an die Patientin oder den Patienten, meist nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder einer ähnlichen Regelung.

Beispiele für Selbstzahler - Leistungen 

  • Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Privatpsychotherapie oder alternative Heilmethoden
  • Zusatzleistungen im Krankenhaus, wie Einzelzimmer oder besondere Behandlungen

Vorteile und Nachteile

Vorteile

- Schnellerer Zugang zu medizinischen Leistungen

- Größere Auswahl an Therapien oder Ärzten

- Individuellere Behandlungsmöglichkeiten

Nachteile

- Höhere finanzielle Belastung für die Patientin oder den Patienten

- Risiko, dass notwendige Leistungen aus Kostengründen verzögert oder nicht in Anspruch genommen werden

- Keine Absicherung gegen unerwartet hohe Behandlungskosten

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