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Gesundheitspolitik

Krankenkassen verweigern Kontrollfunktion bei Impfpflicht: Ampel-Akteure unbeeindruckt

GKV-Spitzenverband sieht den Staat und nicht die Krankenkassen in der Pflicht
veröffentlicht am 15.02.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Sollen die Krankenkassen die Umsetzung einer Impfflicht kontrollieren?Sollen die Krankenkassen die Umsetzung einer Impfflicht kontrollieren?(c) getty Images / Santje09
Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen es vehement ab, im Falle einer allgemeinen Impfflicht die Rolle einer Kontrollinstanz zu übernehmen. Der Spitzenverband der GKV erteilte laut dpa den Plänen einer Gruppe von Parlamentariern der Ampel-Parteien eine Abfuhr.

2022-02-15T14:31:00+00:00
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Die Durchsetzung und Kontrolle einer gesetzlichen Impfpflicht sei „die Aufgabe des Staates.”, heißt es in einer Stellungnahme des obersten GKV-Gremiums vom 10. Februar. Sehr wohl wären die Kassen hingegen weiterhin bereit, ihrem angestammten Informations- und Beratungsauftrag für die Versicherten zu entsprechen.

Die SPD will trotz dieser deutlichen Ablehnung an den Plänen festhalten und diese im Gesetzesentwurf so einbringen. „Wir wollen den Weg über die Krankenkassen gehen. Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll, rechtlich zulässig und auch durchführbar.” , kommentierte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Wiese.

Bricht die SPD Ihr Wahlversprechen?

Noch kurz vor den Wahlen im September hatte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Dittmar geäußert, dass eine COVID-19-Impflicht von der SPD nicht geplant sei. Die Sozialdemokraten wollten zu diesem Zeitpunkt auf „niedrigschwellige Impfangebote sowie auf Freiwilligkeit und Solidarität.“ setzen.

Weil die Ampel-Regierung von ihren gegebenen Versprechen nicht so offenkundig abweichen möchte, verlagerte sie die Gesetzesinitiative nun fraktionsübergreifend in die Reihen des Parlaments. Demnach soll bereits im März eine allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus ab Oktober 2022 dort beschlossen werden.

Die Krankenkassen sollen laut Entwurf ihre Versicherten über ihren Impfstatus befragen und die Informationen darüber speichern und weiterleiten. Anschließend sollen den Kommunen die Daten derjenigen Versicherten gemeldet werden, die nicht über einen vorgeschriebenen Impfstatus verfügen. Die Gesundheitsämter wiederum sollen angewiesen werden einen Impftermin anzubieten und bei Nichtbeachtung ein entsprechendes Bußgeld verhängen dürfen.

PKV und GKV gemeinsam gegen Impffplicht-Kontrolle

Widerstand gegen die Gesetzespläne gab es zuvor auch von Seiten der Privaten Krankenkassen.  In einer weiteren gemeinsamen Stellungnahme von Dachverbänden der AOK, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Knappschaft sowie auch des PKV-Verbandes heißt es, dass die Kassen die Rolle einer "Impfpolizei" ablehnten. Der Verband der privaten Krankenversicherer befürchtet in diesem Zusammenhang insbesondere einen Vertrauensverlust bei den Versicherten. 

 

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