Arzt & Patient

Kein Termin beim Facharzt? Warum 2027 längere Wartezeiten drohen

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

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„Termin an einem Freitag? Vergeben wir nicht mehr.“ Solche oder ähnliche Antworten bekommen Patienten schon jetzt zu hören, wenn sie sich mit einer Überweisung an einen Facharzt wenden möchten. Spätestens ab 2027 drohen insgesamt längere Wartezeiten und auch Terminengpässe. Was bedeutet all dass für gesetzlich Versicherte?  

2026-09-28T11:52:00+00:00

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Ursache der neuen Terminknappheit sind gesetzliche Änderungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres gelten sollen. Dann nämlich werden Regelungen für Zuschläge gestrichen, welche die Facharztpraxen bislang für zusätzlich bereitgestellte kurzfristige Termine erhalten. Diese Extra-Vergütungen werden seit 2019 von den Kassen gezahlt und sind eine wichtige finanzielle Säule, damit beispielsweise auch die Terminservicestellen weiterhelfen können, wenn es um eine Überweisung zum Augenarzt, Dermatologen, Gynäkologen oder sonstigem Facharzt geht.   

Fallen die finanziellen Anreize wie geplant komplett weg, sehen sich Facharztpraxen gezwungen, die Honorarausfälle durch Streichung von Sprechzeiten auszugleichen. Laut Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geht es mindestens um einen jährlichen Honorarverlust von rund 1,64 Milliarden Euro. Weitere Einschränkungen drohen durch eine stärkere Budgetierung fachärztlicher Leistungen, wie sie ebenfalls im GKV-Spargesetz festgelegt sind. Insgesamt drohen in der ambulanten ärztlichen Versorgung damit massive Veränderungen. Eine besondere Bedeutung hat die Änderung für die Terminvermittlung über die 116117. Gerade hier sollte die zusätzliche Vergütung bislang dazu beitragen, dass Praxen kurzfristig Termine zur Verfügung stellen. Doch ab Jahresende 2026 fallen auch die  bisherigen Zuschläge zur Terminvermittlung weg - mit offenen Folgen.  

Ärzte warnen vor längeren Wartezeiten

Für Patienten bedeutet die Neuregelung zunächst nicht, dass ihnen ein Facharzttermin gesetzlich verwehrt wird. Sie verändert aber die finanziellen Rahmenbedingungen, unter denen Arztpraxen zusätzliche Termine anbieten. Die Bundesärztekammer warnt deshalb vor längeren Wartezeiten. Besonders betroffen sein könnten Fachrichtungen mit einem hohen Anteil solcher vermittelten Fälle, darunter nach ihrer Einschätzung HNO-Heilkunde, Orthopädie und Neurologie.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht einen Zusammenhang zwischen geringerem finanziellem Spielraum und der Zahl der angebotenen Termine. Sie argumentiert, dass durch die Streichung der bisherigen Vergütungsanreize zusätzliche Behandlungskapazitäten verloren gehen könnten. Dabei handelt es sich allerdings um eine Prognose der ärztlichen Selbstverwaltung und anderer Kritiker des Gesetzes. Wie stark sich die Änderungen tatsächlich auf die Wartezeiten auswirken werden, lässt sich derzeit noch nicht zuverlässig beziffern.

Drei Milliarden Euro sollen eingespart werden

Die Bundesregierung begründet die Streichung unter anderem damit, dass die bisherigen höheren Vergütungen nach den vorliegenden Evaluierungen keinen deutlich spürbaren zusätzlichen Zugang zur ambulanten Versorgung bewirkt hätten. Der Gesetzgeber verfolgt damit ein anderes Ziel: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen stärker begrenzt werden. Nach Angaben der KBV sollen im ambulanten Bereich allein 2027 rund drei Milliarden Euro eingespart werden.

Was Patienten ab 2027 beachten sollten

Für gesetzlich Versicherte bleibt die Rufnummer 116117 weiterhin ein wichtiger Weg, um einen Termin bei einem Facharzt zu vermitteln. Die gesetzlichen Ansprüche auf medizinische Versorgung und die bestehenden Strukturen der Terminvermittlung verschwinden nicht automatisch. Allerdings könnte sich die praktische Verfügbarkeit kurzfristiger Termine verändern. Ob eine Praxis zusätzliche Termine anbietet, hängt künftig stärker von den vorhandenen Kapazitäten und den neuen Vergütungsbedingungen ab. Die Auswirkungen auf Wartezeiten lassen sich erst nach Inkrafttreten und einer Auswertung der Versorgungsdaten belastbar beurteilen.

Die ersten Änderungen der Vergütungssystematik sind bereits vorbereitet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat im August 2026 beschlossen, dass die bisherigen Zuschläge zur Terminvermittlung noch bis Ende 2026 gezahlt werden; ab 1. Januar 2027 sollen sie entfallen. Für Patienten bedeutet das: Die Facharztbudgetierung ist nicht unmittelbar eine neue Wartezeit-Regel. Sie verändert jedoch die finanziellen Anreize für Praxen, zusätzliche oder kurzfristig vermittelte Termine anzubieten. Ob daraus tatsächlich längere Wartezeiten entstehen, wird sich erst in der Versorgungspraxis zeigen.

 

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