Facharztüberweisung ins Krankenhaus - wie lange gültig?
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Antwort von der Redaktion:
Sehr geehrter Herr Ganz,
Sie haben völlig Recht. Laut KBV gilt eine Überweisung für bereits begonnene Behandlungsfälle grundsätzlich quartalsübergreifend weiter. Ihre Überweisung vom Mai sollte also auch für die Termine im Juli, August und September hinreichend sein. Ob das Krankenhaus dennoch aus abrechnungstechnischen Gründen eine neue Überweisung verlangt, kann von internen Abläufen abhängen. Wir raten Ihnen zu einer telefonischen Klärung mit der Patientenaufnahme oder Ihrem Urologen.
Für Überweisungen vom Haus- oder Facharzt gilt seit der von der KBV 2025 klargestellten Regelung: Eine Überweisung ist grundsätzlich quartalsübergreifend gültig – nicht nur bis Quartalsende. Entscheidend ist der Behandlungsauftrag. Das bedeutet konkret: Eine im Mai ausgestellte Überweisung kann auch noch im Juli genutzt werden, wenn der Termin erst dann stattfindet. Es braucht keine neue Überweisung nur wegen des Quartalswechsels.
Wenn die Behandlung bereits begonnen hat (wie bei Ihnen im Mai) und sich über Juni/Juli fortsetzt, bleibt die Überweisung für die gesamte Behandlungsdauer gültig, soweit die weiteren Termine vom ursprünglichen Behandlungsauftrag gedeckt sind. Das gilt laut KBV sogar über mehrere Quartale hinweg.
Nur wenn ein völlig neuer Behandlungsanlass entsteht oder die ursprüngliche Fragestellung erledigt ist, kann eine neue Überweisung nötig werden.
Für Ihren Fall spricht daher vieles dafür, dass die Überweisung vom Urologen aus Mai 2026 auch für die Juli-Termine weiter gilt, weil die CT-Prostata-Behandlung bereits begonnen hat und fortgeführt wird. Falls das Krankenhaus trotzdem auf einer neuen Überweisung besteht, lohnt sich ein Hinweis auf die KBV-PraxisInfo „Überweisungen – Hinweise zur Gültigkeit“ (März 2025) und den § 24 Bundesmantelvertrag-Ärzte.
