GKV-Reform: Beitragsbemessungsgrenze 2027 soll besonders stark steigen
Mit zusätzlicher Anhebung will Warken auch Gutverdiener belastenFinden Sie die richtige Krankenkasse
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Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze im gesamten Jahr 2026 noch bei monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bislang beitragsfrei. Jeweils zum 1. Januar wird der neue Wert für das neue Kalenderjahr festgelegt, wobei sich die Anhebung an der Entwicklung von Löhnen und Gehältern zu orientieren hat. Nach einem konjunkturschwachen Krisenjahr wie 2021 blieb die Beitragsbemessungsgrenze unverändert, während sie in den vergangenen Jahren noch schneller anstieg als im Zeitraum vor 2020.
Von wegen "stabile Beiträge"
Die Bundesregierung plant aktuell nun eine Extra-Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung um weitere 300 Euro - zusätzlich zur ohnehin stattfindenden jährlichen Anpassung, welcher sich an der Lohnentwicklung orientiert. Damit sollen im Rahmen des Reformpaketes explizit höhere Einkommen zur Stabilisierung der Finanzen der Krankenkassen mehr in die Pflicht genommen werden. Laut Gesetzentwurf will die Regierung die Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit pro Jahr um zusätzliche 1,2 Milliarden Euro belasten. Während von stabilen Beiträgen die Rede ist - bezogen auf das Ziel die Zusatzbeiträge nicht anzuheben - klettern die Sozialabgaben trotzdem weiter, in diesem Fall bei Besserverdienenden mit mittleren und höheren Einkommen, aber auch bei deren Arbeitgebern. Für die betroffenen Versicherten ergibt sich zum 01.01.2027 ein Sprung von rund + 600 € monatlich. Rechnet man den ebenfalls überproportional steigenden Pflegebeitrag hinzu, ergeben sich Mehrbelastungen von bis zu 800 Euro im Jahr.
👨👩👧 Beispiel: Arbeitnehmer mit Kind
Anstieg BBG Krankenversicherung: 600 € × 17,5 % = 105,00 € zusätzlicher Beitrag / Monat
Anstieg BBG Pflegeversicherung: 600 € × 3,6 % = 21,60 € pro Monat
👉 Gesamt zusätzlicher Beitrag: 126,60 € pro Monat
Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich die Beiträge teilen, ergibt sich:
-
Arbeitnehmer: 63,30 € pro Monat → 759,60 € pro Jahr
-
Arbeitgeber: 63,30 € pro Monat → 759,60 € pro Jahr
👤 Beispiel: Kinderloser Arbeitnehmer mit Höchstbeitrag
Krankenversicherung: + 105,00 € pro Monat
Pflegeversicherung: 600 € × 4,2 % = 25,20 € pro Monat
👉 Gesamt: 130,20 € pro Monat
Aufteilung:
-
Arbeitnehmer: 66,90 € pro Monat → 802,80 € pro Jahr
-
Arbeitgeber: 63,30 € pro Monat → 759,60 € pro Jahr
Auswirkung auf Höchstbeitrag
Der politische Schritt, sollte er so im neuen Gesetz landen, wirkt sich unmittelbar auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aus, den besserverdienende Angestellte und deren Arbeitgeber zu entrichten haben.
| Jahr | Beitragsbemessungs- grenze zur GKV |
Höchstbeitrag* in GKV |
|---|---|---|
| 2023 |
4.987,50 EUR |
403,99 EUR |
| 2024 |
5.175,00 EUR |
419,18 EUR |
| 2025 |
5.512,50 EUR |
471,32 EUR |
| 2026 |
5.812,50 EUR |
508,59 EUR |
| 2027 |
ca. 6.400 EUR** |
560,00 EUR |
* Arbeitnehmeranteil unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags des Kalenderjahres
** Schätzung laut RefE_BStabG_2026 bei stabil bleibendem durchschnittlichem Zusatzbeitrag
Arbeitnehmer könnten also 2027 für ihre gesetzliche Krankenversicherung mit mehr als 560 Euro monatlich belastet werden, Selbstständige sogar mit über 1120 Euro.
Bis zu 280 € Pflegebeitrag
Aber auch in der sozialen Pflegeversicherung würden die zu zahlenden Höchstbeiträge entsprechend klettern, weil die Beitragsbemessungsgrenze genau so für diese Säule der Sozialversicherung gilt. So könnten etwa kinderlose gutverdienende Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr dann 140 Euro im Monat an Pflegebeitrag leisten müssen. Auf Selbstständige kämen bis zu 280 Euro im Monat zu.
Kritik und politische Debatte
Während die Bundesregierung von mehr „Beitragsgerechtigkeit“ spricht, ist die geplante Maßnahme politisch umstritten. Eine starke Anhebung oder sogar die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze gehört zu den sozialpolitischen Kernforderungen der Linken und wurde von den Koalitionen der vergangenen Legislaturperioden stets abgelehnt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt den Vorstoß, weil ihr Gesetzespaket darauf abzielen soll, alle Schichten der Gesellschaft mit in die Konsolidierung der Krankenkassen-Finanzen mit einzubeziehen. Wirtschaftsnahe Kritiker warnen vor steigenden Belastungen für Fachkräfte und Unternehmen, Befürworter aus Sozialverbänden und Gewerkschaften sehen darin einen notwendigen Schritt zur Sicherung der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems.
