Bürgergeld und Krankenkassenbeiträge: Krankenkassen verklagen Bund
Hintergrund ist, dass der Bund nur rund ein Drittel der tatsächlichen Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger übernimmt – jährlich fehlen laut GKV somit rund zehn Milliarden Euro, die der Bund ihnen schuldig bleibe. Das belaste die ohnehin gebeutelte Versichertengemeinschaft zusätzlich. Aber Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund zehn Milliarden Euro schuldig.
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht darin einen rechtswidrigen Eingriff in ihre finanzielle Selbstständigkeit sowie einen Verstoß gegen die Zweckbindung der Beiträge.„Wir können nicht länger zuschauen, wie der Staat seine Verantwortung auf Beitragszahler abwälzt“, sagte Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin auf der Pressekonferenz zur beschlossenen Klage am 11. September. Dieses Vorgehen der Bundesregierung schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn so wird Arbeit immer teurer, ergänze Wagenmann.
Obwohl die Krankenkassen seit Jahren die vollständige Kostenübernahme fordern und das seit 2017 bereits durch zwei Bundesregierungen versprochen wurde, wurde dieser Schritt nicht in den aktuellen Koalitionsvertrag der scharz-roten Regierung aufgenommen. Der auf der Pressekonferenz anwesende Versichertenvertreter im GKV-Spitzenverband, Uwe Klemens, sprach deshalb von einer jahrelangen politischen Ignoranz und betonte: „Jetzt bleibt nur noch der Rechtsweg.“
Die konkrete Klageschrift richtet sich inhaltlich gegen die Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung für das Jahr 2026. Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
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