GKV-Spitzenverband: Beitragzahler müssen Gesundheitskosten von Bürgergeld-Beziehern zum Großteil mitfinanzieren
Pauschalen aus Steuermitteln sichern derzeit nur 39 Prozent der tatsächlichen KostenBund übernimmt weniger als die Hälfte
Ein neues Gutachten des IGES-Institutes legte offen, dass die Kosten für diese Versichertengruppe nur zu 39 Prozent durch entsprechende Pauschalen des Bundes gedeckt seien. Den größeren Anteil an diesen Kosten musste die Versichertengemeinschaft tragen, weil der Bund seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht genügend nachkomme.
Das Institut hatte Einnahmen und Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung für hilfebedürftige Erwerbsfähige verglichen. Dabei ermittelte das Institut für 2022 ein Einnahmen-Minus von insgesamt 9,2 Milliarden Euro gegenüber den Beitragspauschalen, welche der Bund für diese Versichertengruppe überweist. Für jeden Versicherten Bürgergeldbezieher (ehemals ALG II ) erhalten die Kassen monatlich 108,48 EUR. Um kostendeckend zu sein, müsste diese Pauschale laut GKV-Spitzenverband verdreifacht werden.
Bei kostendeckenden Steuerzuschüssen Beitragssenkung möglich
Im Jahr 2022 hätten die Beitragszahler also den Bundeshaushalt mit Milliarden Euro entlastet, rechnete die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer vor. Diese Summe wachse jährlich weiter wegen der steigenden Zahl der Leistungsbezieher. Durch die „systematische Unterfinanzierung“ gingen der gesetzlichen Krankenversicherung Milliardenbeträge verloren – zulasten der gesetzlich Versicherten.
Hätte es eine ausreichende staatliche Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden gegeben, „hätten wir zu Jahresbeginn über Beitragssatzsenkungen sprechen können, statt Beitragssatzerhöhungen umsetzen zu müssen.“, so Pfeiffer. Es sei die Aufgabe des Staates, das Existenzminimum und die Gesundheitsversorgung von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.
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