Änderung geplant: Krankenkassen sollen ungefragt anrufen dürfen
Finden Sie die richtige Krankenkasse
Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.
Bislang gilt für Beratungsgespräche während des Krankengeldbezugs ein klarer Schutz: Krankenkassen durften Versicherte nur dann zu Themen wie Wiedereingliederung, Reha oder Arbeitsfähigkeit kontaktieren, wenn zuvor eine schriftliche oder elektronische Einwilligung erteilt worden war. Dieses Schutzrecht könnte nun durch das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz entfallen.
Aus Einwilligung wird Widerspruch
Nach der geplanten Neuregelung soll die bisherige Zustimmungspflicht durch ein Widerspruchsrecht ersetzt werden. Was heißt das? Krankenkassen dürften Versicherte künftig schriftlich, elektronisch oder telefonisch kontaktieren, sobald Krankengeld bevorsteht oder bereits gezahlt wird. Erst beim ersten Kontakt müssten die Kassen darüber informieren, dass Betroffene weiteren Gesprächen widersprechen können. Wer widerspricht, darf anschließend grundsätzlich nicht mehr außerhalb gesetzlich notwendiger Mitteilungen kontaktiert werden. Für Krankengeld-Bezieher bedeutet das eine entscheidende Verschiebung: Der § 44 Abs. 4 SGB V soll so umgeschrieben werden, dass der Schutz greift künftig erst nach dem ersten Gespräch – und nicht mehr davor.
Kritik: Aussagen könnten bereits in der Akte landen
Kritiker sehen darin ein Problem. Wer beim ersten Anruf offen über seinen Gesundheitszustand spricht, könnte sensible Informationen preisgeben, bevor ein Widerspruch erklärt wurde. Bereits unter der bisherigen Rechtslage hatte das Bundesamt für Soziale Sicherung Beschwerden dokumentiert. Versicherte berichteten demnach von Anrufen ihrer Krankenkassen mit Fragen zu Diagnosen, Hinweisen auf Rehabilitationsmaßnahmen oder Gesprächen über die Rückkehr in den Beruf – teils noch bevor eine Einwilligung vorlag. Besonders bei psychischen Erkrankungen hatte die Aufsichtsbehörde Krankenkassen empfohlen, telefonische Kontaktaufnahmen möglichst zu vermeiden.
Regierung will Kostenanstieg bremsen
Die Bundesregierung begründet die Änderung mit einem besseren Beratungsangebot für Versicherte. Krankenkassen sollen Betroffene künftig leichter unterstützen können. Der Hintergrund ist jedoch auch finanzieller Natur. Das geplante Gesetz soll helfen, den Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen. Krankengeld zählt zu den kostenintensiven Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Referentenentwurf wird auf Fehlanreize und Missbrauchspotenziale verwiesen.
Was Betroffene wissen sollten
Wichtig für Versicherte: Ein Widerspruch gegen weitere Kontaktaufnahmen hat keinen Einfluss auf den Krankengeldanspruch und stellt keine Verletzung von Mitwirkungspflichten dar.
Allerdings hat das neue Modell einen Nachteil: Wer erst nach einem ersten Telefonat widerspricht, hat möglicherweise bereits persönliche Angaben gemacht. Zudem bleibt eine Ausnahme bestehen: Wenn Krankenkassen Informationen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigen, dürfen sie Versicherte auch nach einem Widerspruch weiterhin kontaktieren.
Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Änderungen im laufenden parlamentarischen Verfahren sind also noch möglich.
