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Leserfragen

Krank im Ausland - Wer zahlt unsere Arztkosten?

veröffentlicht am 19.06.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Europäische Versichertenkarte beim Arzt im Ausland Europäische Versichertenkarte beim Arzt im Ausland(c) getty Images /Andrzej Rostek
Wir wollen unseren langen Sommerurlaub durch verschiedene Länder reisen, machen uns aber Sorgen wegen möglicher Arztkosten. Worauf  können wir als gesetzlich Versicherte im Ernstfall zählen und worauf nicht?
mit herzlichen Grüßen ( Henriette und Richard G. aus Soest)  

2023-06-19T15:32:00+00:00
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Antwort der Redaktion:

Als Mitglieder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse haben Sie in der Regel auch im Ausland Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung. Allerdings übernimmt Ihre Krankenkasse nur diejenigen Kosten, welche vom öffentlichen Gesundheitssystem des Urlaubslandes erstattet werden würden. Das betrifft in der Regel also Behandlungen in öffentlichen Vertragspraxen oder Vertragskliniken des jeweiligen Landes. Behandlungen bei Privatärzten und in reinen Privatkliniken sind von der Kostenerstattung durch deutsche gesetzliche Krankenkassen ausgeschlossen.

Suchen Sie im Ausland einen solchen Vertragsarzt auf, können Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite ihrer Elektronischen Gesundheitskarte die Behandlung abrechnen. Zusätzlich ist ein Reisepass oder Personalausweis als Identitätsnachweis vorzulegen. Besteht der Arzt dennoch auf eine Barrechnung, lassen Sie sich diese für eine spätere Abrechnung bei der Krankenkasse in Deutschland kopieren und heben Sie dazu die Quittung und alle Zahlungsnachweise auf.       

Mit der Europäische Krankenversicherungskarte haben Sie nicht nur in EU-Staaten Anspruch, sondern auch in den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes (z.B. Norwegen und Island) sowie in allen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat ( z.B. Israel oder die Türkei ) .

Für viele relevante Urlaubsländer gibt der GKV-Spitzenverband zudem Merkblätter zur Krankenversicherung für Touristen heraus. Dort finden Sie Hinweise und Adressen zum öffentlichen Gesundheitssystem des Landes.
 
In jedem Falle raten wir Ihnen zum zusätzlichen Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Mit diesem günstig zu habenden Zusatzschutz können Sie sich für Leistungen absichern, die im Bedarfsfall sehr wichtig sind und teuer werden können. An erster Stelle ist hier ein Notfall-Rücktransport nach Deutschland zu nennen.       

Haben Sie als Versicherte(r) einer gesetzlichen Krankenkasse eine Frage?
Wir helfen gern und beantworten diese. Richten Sie Ihre Frage einfach an:
redaktion ( at) krankenkasseninfo.de  


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