Hauptregion der Seite anspringen
Ausland

Europäische Gesundheitskarte (EHIC) auch nach Brexit weiter gültig

Übergangsregelung bis Ende 2020
veröffentlicht am 21.02.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag Europäische Gesundheitskarte (EHIC) auch nach Brexit weiter gültig Quelle: CC0 / Pixabay
Auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sind deutsche Reisende als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung dort weiterhin versichert. Wie die BKK Verbund Plus unter Berufung auf die Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) klarstellte, behält die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) auch nach dem Brexit weiterhin ihre Gültigkeit.

2020-02-21T16:38:00+00:00
Werbung

Falsche Informationen im Umlauf

Anderslautende Informationen, wonach die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) für Reisende ins Vereinigte Königreich ihre Gültigkeit verloren habe, seien unkorrekt.  

Europäische Krankenversichertenkarte EHIC Europäische Krankenversichertenkarte EHIC
„Wer während eines Aufenthalts in Großbritannien erkrankt, kann sich dort weiterhin unter Vorlage der Gesundheitskarte behandeln lassen“, so Eugen Birk von der BKK Verbund Plus. Alle Patientinnen und Patienten, die sich in Arztpraxen des National Health Service (NHS) behandeln lassen, müssen so lange grundsätzlich nicht in Vorleistung gehen. Diese Übergangsregelung könne mindestens noch bis Jahresende 2020  in Anspruch genommen werden.

Sollten einzelne Ärzte eine Abrechnung über die Versichertenkarte EHIC verweigern und auf einer Privatrechnung bestehen, ist die Rechnung aufzubewahren und nach der Rückkehr der deutschen Krankenkasse zur Erstattung vorzulegen. Die deutschen Krankenkassen dürfen dann die Kosten maximal bis zu einer Höhe erstatten, die für eine gleichwertige Behandlung in Deutschland angefallen wären. Wer sich bei britischen Privatärzten behandeln lässt, kann auf diese Regelung nicht zurückgreifen.

Auslands-KV bei allen Reisen nach Großbritannien empfohlen

Für das kommende Kalenderjahr 2021 herrscht derzeit noch Unklarheit bezüglich der Sozialversicherungsregelungen. Die EU will konkrete Klauseln noch mit Großbritannien aushandeln. Ein Wegfall der Kostenerstattung für NHS-Behandlungen ist dann nicht auszuschließen. Ab dem Jahr 2021 könnte also eine Auslandskrankenversicherung die einzige Möglichkeit sein, sich für eventuell anfallende ärztliche Behandlungskosten abzusichern. Eugen Birk rät deshalb bereits jetzt dazu, für Reisen nach Großbritannien immer eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

 

Weiterführende Artikel:
  • Zum Aktiv Walking nach Mallorca?
    Wer sich einen Kurzurlaub für die Gesundheit gönnen will, muss dabei nicht auf Mittelmeer- oder Alpenhöhenluft verzichten. Der Reisenabieter AKON hat sich auf Präventionsreisen mit Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen spezialisiert.
  • Krank im Ausland: Notfall kann teuer werden
    Bei Krankheiten und Notfallbehandlungen im Ausland haben deutsche Versicherte nur einen Anspruch auf eine Versorgung zu den Standards des jeweiligen öffentlichen Sozialversicherungssystems. Wer höherwertige Leistungen im Ausland in Anspruch nimmt, muss die Mehrkosten selbst tragen.
  • Urlaub trotz Krankengeld: Kasse muss auch bei Reisen ins EU-Ausland weiter zahlen
    Die Zahlung von Krankengeld darf auch bei einer Urlaubsreise ins EU-Ausland nicht ohne weiteres eingestellt werden. Bei ärztlicher Zustimmung und rechtzeitiger Genehmigung durch die Krankenkasse haben längerfristig krank geschriebene Versicherte auch außerhalb Deutschlands ein Anrecht auf die Leistung.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12807 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Anzeige

Kategorien