Anthroposophische Medizin

Die Einschnitte gehen zu Lasten der Patienten

Wie weiter nach dem politischen Aus für Anthroposophische Medizin in der GKV?
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Angelika Maaser - Vorständin der GAÄD   Angelika Maaser - Vorständin der GAÄD(c) Paul Stender
Anthroposophische Therapien, Medikamente und Heilmittel dürfen von den Gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 nicht länger übernommen oder bezuschusst werden. Anthroposophische Ärzteverbände wie die GAÄD wollen das nicht hinnehmen. GAÄD-Vorständin Angelika Maaser erklärt das Ausmaß der Leistungskürzungen und hält Ratschläge für gesetzlich Versicherte bereit, die auch in Zukunft nicht auf Anthroposophische Medizin verzichten wollen.    

2026-09-01T11:21:00+00:00

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Frau Maaser, seit kurzem dürfen gesetzliche Krankenkassen keine anthroposophischen Arzneimittel mehr erstatten. Welche Folgen hat das auf die Versorgung von Kassenpatienten in den Praxen Ihrer Verbandsmitglieder?

Das ist so nicht ganz richtig. Anthroposophische Arzneimittel dürfen nicht mehr auf Kassenrezept, also auf dem sogenannten rosa Rezept, verordnet werden. Die freiwillige Erstattung über entsprechende Zusatz- beziehungsweise Satzungsleistungen der Krankenkassen ist jedoch noch bis zum 31.12.2026 möglich.

"Die Versorgungsverträge werden jetzt nach und nach zum 31.12.2026 gekündigt."

Die Folgen sind für die Patientinnen und Patienten natürlich trotzdem erheblich – insbesondere für diejenigen, die anthroposophische Arzneimittel teilweise über Jahre erhalten haben und bei denen diese Mittel Bestandteil einer kontinuierlichen Behandlung geworden sind. Wie gravierend die Auswirkungen sind, hängt dabei natürlich auch von der Schwere und Art des jeweiligen Krankheitsbildes ab.
 

Anthroposophische Anamnesen oder Folgebehandlungen sind dann ab Januar 2027 keine Kassenleistungen mehr. Gelten die Versorgungsverträge für Kassenpatienten also weiterhin zumindest bis Jahresende?

Die Versorgungsverträge werden jetzt nach und nach zum 31.12.2026 gekündigt. Damit läuft diese Form der Versorgung für die gesetzlich Versicherten Ende dieses Jahres aus. Als Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland setzen wir uns natürlich dafür ein, entsprechende Zusatzverträge mit den Krankenkassen zu etablieren, damit die anthroposophische Versorgung auch künftig für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten zugänglich bleibt.
 

Anthroposophisch arbeitende Ärztinnen und Ärzte verordnen auch besondere Heilmittel wie Rhythmische Massage, Heileurythmie oder anthroposophische Kunsttherapie. Sind diese nun ebenfalls von der GKV-Erstattung ausgeschlossen?
 
Ja. Auch diese besonderen Heilmittel sind ab dem 1. Januar 2027 von der GKV-Erstattung ausgeschlossen. Dieser Punkt ist besonders heikel, weil beispielsweise die Rhythmische Massage oder die anthroposophische Kunsttherapie zunächst auf Methoden aufbauen, die auch in der konventionellen Versorgung bekannt sind – also etwa auf Massage oder Kunsttherapie. Sie werden durch den anthroposophischen Ansatz erweitert und in ein eigenes therapeutisches Konzept eingebettet. Völlig unverständlich, warum gerade diese Form der Behandlung nicht mehr erstattungsfähig sein soll. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass eine wichtige therapeutische Möglichkeit wegfällt, obwohl sie auf etablierten therapeutischen Grundlagen der klassischen Schulmedizin aufbaut.
 

Wie beurteilen Sie aus medizinischer Sicht all diese Einschnitte?

Aus medizinischer Sicht werde ich die Therapien, die ich seit Jahren anwende und die von meinen Patientinnen sehr geschätzt werden, selbstverständlich weiterführen. Sie haben sich schließlich vielfach bewährt. Die Relevanz einer Therapie kann sich ja nicht dadurch ändern, dass neue Erstattungsbedingungen gelten. Die Einschnitte gehen klar zu Lasten der Patientinnen und Patienten: Sie zahlen teilweise erhebliche Krankenkassenbeiträge und können vielfach nicht nachvollziehen, warum eine vergleichsweise kostengünstige und aus ihrer Sicht erfolgreiche Therapie plötzlich nicht mehr von ihrer Krankenkasse übernommen werden soll.

"Die Relevanz einer Therapie kann sich ja nicht dadurch ändern, dass neue Erstattungsbedingungen gelten."

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für viele, dass auch die Möglichkeit individueller Zusatzverträge, über die diese Leistungen bislang freiwillig angeboten wurden, künftig wegfällt. Die Entscheidung für diese Therapien war ja immer freiwillig, niemand musste sie in Anspruch nehmen.
 

Der Gesetzgeber begründet die Ausschlüsse mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Wie begegnet die Gesellschaft anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte diesem Vorwurf – gibt es wissenschaftliche, juristische oder auch politische Antworten?

Die Aussage, es gebe keine wissenschaftliche Evidenz, ist schlicht falsch. Darauf haben wir auch schon im Vorfeld immer wieder hingewiesen. Es gibt durchaus eine umfangreiche wissenschaftliche Evidenz, und wir haben zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Studien zusammengestellt und vorgelegt. Diese wurden jedoch ignoriert. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass das Motto galt: „Wenn wir eine falsche Aussage nur oft genug wiederholen, wird sie wahr.“ Aber wir lassen uns nicht entmutigen und bleiben auch politisch weiter am Ball.

"Die Aussage, es gebe keine wissenschaftliche Evidenz, ist schlicht falsch. Darauf haben wir auch schon im Vorfeld immer wieder hingewiesen."

Eine ganze Reihe von Politikerinnen und Politikern unterstützt unser Anliegen, leider bislang zu selten öffentlich. Gleichzeitig prüfen wir juristische Schritte und erwägen auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
 

Welche wirtschaftlichen Folgen haben die Versorgungsausschlüsse für die anthroposophischen Arztpraxen und wie gehen diese nun mit der neuen Gesetzeslage um?

Die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen für die Arztpraxen sind zunächst überschaubar. Wir dürfen die entsprechenden Heilmittel und Therapien ja weiterhin verordnen beziehungsweise anbieten. Das Problem haben die Patientinnen und Patienten: Für sie bedeutet der Ausschluss, dass diese Leistungen nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Im Sinne unserer Patientinnen und Patienten setzen wir uns deshalb gemeinsam mit vielen anderen weiterhin dafür ein, dass diese gesetzlichen Regelungen wieder rückgängig gemacht werden und die anthroposophische Medizin auch künftig Teil einer frei wählbaren und finanzierbaren Versorgung bleibt.

"Je mehr Versicherte deutlich machen, dass sie unsere Leistungen weiterhin wünschen, desto stärker wird der Handlungsdruck für Krankenkassen und Politik." 

Zusammen mit dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland und anderen Verbänden unterstützen wir außerdem Aktivitäten, die auf neue Formen solidarischer Absicherung von Krankheitsrisiken unter Wahrung von Therapievielfalt abzielen. Ich denke da zum Beispiel an neue Zusatztarife bei den Privaten Krankenversicherungen, die nach Möglichkeit auch die nichtärztlichen Therapien abdecken, an Modelle von solidarischen Therapiefonds oder an neue
Formen wie freie Solidargemeinschaften.
 

Was raten Sie persönlich gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die nicht auf anthroposophische Medizin verzichten möchten oder können?
 
Das Pragmatische ist natürlich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass die Patientinnen und Patienten selbst Druck auf Politik und Krankenkassen ausüben. Es geht um ihre Interessen! Ich rate meinen Patientinnen und Patienten, sich immer direkt an ihre Krankenkasse zu wenden und nach Möglichkeiten der Erstattung zu fragen. Je mehr Versicherte deutlich machen, dass sie unsere Leistungen weiterhin wünschen, desto stärker wird der Handlungsdruck für Krankenkassen und Politik. Deshalb freuen wir uns natürlich auch sehr, wenn sich noch mehr Menschen im Bürger- und Patientenverband „Gesundheit aktiv“ engagieren, der diese Aktivitäten bündelt und gegenüber der Politik vertritt.

Frau Maaser, wir bedanken uns für das Interview.  


Angelika Maaser ist Fachärztin für Frauenheilkunde, Psychotherapie, Naturheilverfahren und Anthroposophie. Sie praktiziert in einer Gemeinschaftspraxis in Berlin-Spandau und ist zudem geschäftsführende Vorständin der Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland (GAÄD). Ihr Staatsexamen in Medizin legte sie an der Freien Universität Berlin ab. In der Notfallpädagogik und Traumatherapie hilft sie zudem ehrenamtlich Menschen in Krisenregionen der Welt, die Gewalt, Naturkatastrophen oder Vertreibung erlebt haben. 

Angelika Maaser ist Autorin des Buches „Wechseljahre – natürlich“ und wurde mehrfach vom Magazin FOCUS als „Empfohlene Ärztin in der Region“ ausgezeichnet.

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