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Versorgungsvertrag

Versorgungsvertrag

Ein Versorgungsvertrag im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen einer Krankenkasse und einem Leistungserbringer (z. B. Apotheken, Sanitätshäuser, Homecare-Unternehmen, Pflegeeinrichtungen oder medizinische Dienstleister) zur Versorgung der Versicherten mit bestimmten Gesundheitsleistungen oder Hilfsmitteln.

Inhaltsverzeichnis

Die rechtliche Grundlage für Versorgungsverträge bildet in Deutschland das Sozialgesetzbuch (SGB), insbesondere das SGB V. Ziel eines solchen Vertrags ist es, eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Vereinbarung regelt unter anderem:

  •     die Art und den Umfang der zu erbringenden Leistungen,
  •     Qualitätsanforderungen und Dokumentationspflichten,
  •     Abrechnungsmodalitäten, Preise und Vergütung,
  •     Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Verlängerungsoptionen,
  •     Anforderungen an die Qualifikation des Leistungserbringers.

Versorgungsverträge sind besonders im Bereich der Hilfsmittelversorgung (z. B. Rollstühle, Inhalationsgeräte, Bandagen) von großer Bedeutung. Krankenkassen können entweder bundesweite oder regionale Verträge mit einzelnen Anbietern oder Verbänden abschließen. Versicherte dürfen in der Regel nur solche Anbieter in Anspruch nehmen, die über einen gültigen Vertrag mit ihrer Krankenkasse verfügen.

Ein Versorgungsvertrag sichert somit nicht nur die rechtliche Grundlage für die Abgabe von Leistungen an Versicherte, sondern dient auch der Steuerung von Kosten und Qualität im Gesundheitswesen.

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