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Medikamente

Bye Bye Rotes Rezept - Medikamente für Kassenpatienten nur noch digital

Seit 1. Januar ist das eRezept für gesetzlich Versicherte und deren Ärzte Pflicht
veröffentlicht am 12.01.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elektronisches Rezept (eRezept) für Medikamente und HilfsmittelElektronisches Rezept (eRezept) für Medikamente und HilfsmittelBPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie Foto: (c) Gematik
Das klassische Rosa Rezept auf Papier ist Geschichte: Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per elektronischem Rezept. Dieses können Patienten per App, Papierausdruck oder mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen.

2024-01-12T14:22:00+00:00
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Das E-Rezept soll den Praxisalltag enerom erleichtern, weil Unterschriften und Laufwege entfallen und die Bürokratie der Abrechnungen vereinfacht wird. Auch Folgerezepte können ohne erneuten Besuch der Patienten ausgestellt werden. Das gilt nicht nur für die Arztpraxen sondern auch für die Apotheken, denn das Einlösen der Rezepte mit der eGK soll auch dort für Zeitersparnisse sorgen.

So funktioniert das eRezept

Für die Nutzung des E-Rezepts wird eine externe Anwendung benötigt. Für den Empfang und die Einlösung von elektronischen Rezepten empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit die E-Rezept-App „gematik“. Diese kann in den gängigen Appstores und auf der Internetseite der gematik heruntergeladen werden. Dort erhalten Nutzer auch Informationen, wie das E-Rezept gegebenenfalls auch ohne Smartphone genutzt werden kann.

In der Apotheke können Patienten das E-Rezept dann ganz einfach mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen. Dazu muss die Karte nur in das Kartenterminal gesteckt werden. Die Versicherten können das E-Rezept aber auch über eine App verwalten und an die gewünschte Apotheke senden. Wer es lieber analog mag, kann sich die zur Einlösung notwendigen Zugangsdaten auch als Papierausdruck in der jeweiligen Arztpraxis aushändigen lassen.

Die Einführung des E-Rezepts

Bereits vor der Einführung wurde das E-Rezept intensiv getestet - von der Ausstellung in den Arztpraxen über die Übermittlung an die Versicherten und die Einlösung in den Apotheken bis hin zur Abrechnung bei den Krankenkassen. Alles ist für den bundesweiten Einsatz vorbereitet. Seit dem 1. September 2022 sind auch die Apotheken flächendeckend bereit, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Auch die Ärzte sind aufgefordert, das E-Rezept verstärkt zu nutzen. Die Nutzung gilt nun ab dem 1. Januar 2024 als verpflichtend und kann bei Nichteinhaltung mit Honorarkürzungen sanktioniert werden. Vertragsärzte, die technisch noch nicht in der Lage sind, das E-Rezept auszustellen, müssen auf das vorgesehene Papierrezept zurückgreifen. Kein Grund zur Sorge: Die Arzneimittelversorgung der Patienten ist in jedem Fall sichergestellt.

Hausärzte teilweise noch kritisch

Nach Angaben der Verbraucherzentralen gilt das E-Rezept als fälschungssicherer als sein Vorgänger. Die Ärzte müssen das E-Rezept weiterhin (elektronisch) signieren, was von den Apotheken überprüft wird. Außerdem kann es nur einmal eingelöst werden, was die Apotheken ebenfalls nachvollziehen können. Einige Ärzte sind jedoch nach wie vor kritisch und auch die Kassenärztliche Vereinigung meint, dass das Ausstellen der digitalen Rezepte mehr Zeit in Anspruch nehmen würde. Zumindest derzeit und vor allem im Winter, der „Infektsaison“, so der Hausärzteverband.

eRezept erst der Anfang

Das E-Rezept bietet mehr als sein rosafarbener Vorgänger, denn die App kann den Patienten unter anderem an benötigte Medikamente erinnern. Auch ein Abgleich möglicher Wechselwirkungen ist möglich, mit dem die Nutzer überprüfen können, ob die Medikamente miteinander verträglich sind.  Doch damit nicht genug: Künftig sollen neben verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch weitere veranlasste Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Ab dem 1. Juli 2025 können Versicherte unter anderem Betäubungsmittel, ab dem 1. Januar 2027 Heilmittel und ab dem 1. Juli 2027 auch Hilfsmittel mit dem elektronischen Rezept einlösen. Ab dem 1. Januar 2025 sollen auch digitale Gesundheitsanwendungen von Ärzten und Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet werden.

 

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