Krankenversicherung und Aufenthaltstitel: Richtiger Versicherungsschutz entscheidend
Finden Sie die richtige Krankenkasse
Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.
Viele Antragsteller beschäftigen sich zunächst mit Visa, Arbeitsverträgen oder der Wohnungssuche. Doch ohne einen anerkannten Versicherungsschutz kann ein Aufenthaltstitel versagt oder eine Verlängerung abgelehnt werden. Deshalb lohnt es, sich frühzeitig mit den Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz zu beschäftigen.
Aufenthaltstitel setzt Krankenversicherungsschutz voraus
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist zu einem ausreichenden Krankenversicherungsschutz verpflichtet. Für Menschen aus Drittstaaten ist dieser Nachweis zugleich ein wichtiger Bestandteil der sogenannten Lebensunterhaltssicherung. Wer eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern möchte, muss gegenüber der Ausländerbehörde einen hinreichenden Krankenversichertenschutz belegen. Die zuständigen Behörden können dazu regelmäßig schriftliche Nachweise verlangen.
Der Begriff Aufenthaltstitel umfasst verschiedene Formen des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland. Dazu zählen unter anderem:
• Visum
• Befristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. Blaue Karte EU für hochqualifizierte Arbeitende)
• Niederlassungserlaubnis für unbefristeten Aufenthalt
• EU-Daueraufenthaltserlaubnis
Davon ausgenommen sind Aufenthaltsgenehmigungen für Menschen, die sich um Asyl bewerben und beispielsweise nur über einen Duldungsstatus verfügen.
Wer eine Arbeitsstelle in Deutschland antreten möchte, benötigt schon vor dem ersten Arbeitstag eine anerkannte Krankenversicherung. Darüber hinaus achten die Behörden darauf, dass die Krankenversicherung nicht befristet, sondern dauerhaft gilt. In der Regel muss sie also unbefristet sein oder sich automatisch verlängern. Die Versicherer sollten außerdem der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen.
Bei privaten Krankenversicherungen wird häufig eine zusätzliche Bescheinigung verlangt, die bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Auch bei Verlängerungen eines Aufenthaltstitels spielt die lückenlose Absicherung eine entscheidende Rolle. Versicherungslücken können also dazu führen, dass die Behörde den Antrag ablehnt oder zusätzliche Nachweise verlangt.
Besondere Regelungen für bestimmte Personengruppen
Nicht für alle Menschen gelten dieselben Anforderungen beim Krankenversicherungsschutz. Je nach Aufenthaltszweck oder persönlicher Situation können Sonderregelungen greifen. Dies betrifft beispeilsweise:
• Werkvertragstätige
• Berufstätige aus dem Kunst- und Journalismusbereich
• Menschen mit Working-Holiday-Aufenthalt
• Au-Pairs
• Personen mit Zwischenpraktikum im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium
• Tricare-Versicherte (US Militärangehörige)
• Gaststudenten und DAAD-Stipendiaten
Gerade Studierende sollten sich frühzeitig informieren, welche Versicherungslösung in ihrem Fall erforderlich ist. Internationale Gast- und Austauschstudenten verfügen häufig bereits über einen Versicherungsschutz im Heimatland. Dennoch muss dieser auch für Deutschland ausreichend sein und den Anforderungen der Behörden entsprechen. Da die Regelungen je nach Herkunftsland und Aufenthaltszweck unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt sich eine individuelle Beratung bei der Krankenkasse oder der zuständigen Ausländerbehörde.
Gesetzlich oder privat versichert: Welche Lösung für den Aufenthalt?
Für Menschen mit Aufenthaltstitel kommen grundsätzlich sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die private Krankenversicherung infrage. Welche Variante geeignet ist, hängt von der persönlichen Situation, dem Einkommen und dem Aufenthaltsstatus ab.
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene Versicherungsformen:
• Pflichtversicherung
• Freiwillige Versicherung
• Mitversicherung als Familienmitglied
Diese drei Formen werden als ausreichender Krankenversicherungsschutz anerkannt und erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung unbefristeter Aufenthaltstitel. Der Nachweis erfolgt meist durch die elektronische Gesundheitskarte oder eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Für viele Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende ist die gesetzliche Krankenversicherung der Regelfall. Unter bestimmten Voraussetzungen können Antragsteller auch beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert sein. Dies kommt beispielsweise infrage, wenn Ehepartner gesetzlich versichert sind und Antragsteller selbst kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen.
Wer kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss den Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung nachweisen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Nicht jeder Tarif ist dafür geeignet. Für die Ausländerbehörden ist entscheidend, dass die Versicherung dauerhaft Bestand hat und der gewählte Tarif nachweisbar die üblichen Krankheitsrisiken mindestens auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt.
Visum: Krankenversicherung schon vor Einreise organisieren
Viele Menschen beschäftigen sich erst nach ihrer Ankunft in Deutschland mit dem Thema Krankenversicherung. Tatsächlich beginnt die Absicherung jedoch bereits im Visumverfahren. Schon bei der Beantragung eines Visums verlangen deutsche Auslandsvertretungen einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. In den meisten Fällen erfolgt dies zunächst über eine Reisekrankenversicherung, die den Zeitraum der Einreise und der ersten Aufenthaltswochen abdeckt. Wer bereits einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschrieben hat, sollte frühzeitig Kontakt zu einer anerkannten Krankenkasse aufnehmen. So kann sichergestellt werden, dass rechtzeitig zum Arbeitsbeginn ein vollwertiger Krankenversicherungsschutz besteht. Viele Krankenkassen bieten Beratung in englischer Sprache an, um den Einreiseprozess zu erleichtern.
Wichtig ist außerdem, dass die Laufzeit der Versicherung die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums abdeckt. Der Versicherungsschutz darf dabei nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. Klauseln, die den Beginn der Versicherung beispielsweise an die Eröffnung eines Bankkontos knüpfen, werden von den Behörden in der Regel nicht akzeptiert. Auch der Wohnsitz spielt eine wichtige Rolle. Die Versicherungspflicht in Deutschland gilt grundsätzlich für Personen, die hier wohnen, arbeiten oder selbstständig tätig sind.
Welche Nachweise müssen Sie vorlegen?
Bei der Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden, um den Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Die Vorlage einer Versicherungspolice allein reicht häufig nicht aus. Die Ausländerbehörde verlangt in der Regel eine offizielle Bestätigung des Versicherungsunternehmens, aus der hervorgeht, dass der bestehende Krankenversicherungsschutz die gesetzlichen Anforderungen nach § 257 Abs. 2a SGB V erfüllt. Anerkannt werden dabei ausschließlich Versicherungen, die einen lückenlosen und dauerhaften Schutz entsprechend den gesetzlichen Mindeststandards gewährleisten.
Viele Ausländerbehörden stellen hierfür eigene Formulare bereit, die von der Krankenversicherung ausgefüllt und unterschrieben werden. Wird ein Aufenthaltstitel verlängert, ist zusätzlich nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz während des gesamten bisherigen Aufenthalts ohne Unterbrechung bestanden hat und zu keinem Zeitpunkt gekündigt wurde. Je nach Behörde können eventuell auch weitere Unterlagen verlangt werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Anforderungen frühzeitig zu prüfen und alle Bescheinigungen rechtzeitig anzufordern.
Bescheinigung über Krankenversicherungsschutz für Ausländerbehörde
Übergangslösungen: INCOMING & Co.
Nicht jeder Einwanderer verfügt bereits bei der Einreise über einen langfristigen Arbeitsvertrag oder eine sofortige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse. Für solche Situationen gibt es Übergangslösungen. Wer zunächst mit einem Visum nach Deutschland einreist, kann häufig eine Reisekrankenversicherung oder Incomingversicherung nutzen. Diese Policen decken typischerweise Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte sowie medizinische Notfälle ab und erfüllen die Anforderungen für die Einreise in den Schengen-Raum. Allerdings sind solche Versicherungen nur für einen begrenzten Zeitraum gedacht. Sie eignen sich in der Regel für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und dienen vor allem als vorübergehende Absicherung.
Wenn ein Arbeitsvertrag bereits unterschrieben wurde, der Arbeitsbeginn aber erst einige Wochen nach der Einreise liegt, kann eine so genannte Incomingversicherung die Zeit bis zum Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung überbrücken. Gleichzeitig muss jedoch nachgewiesen werden, dass anschließend ein dauerhafter Versicherungsschutz besteht. Die Beiträge solcher Übergangsversicherungen richten sich meist nach Alter und Aufenthaltsdauer. Häufig können Verträge für mehrere Monate abgeschlossen werden.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass eine Incoming- oder Expatversicherung nicht ausreicht, um dauerhaft einen Aufenthaltstitel zu sichern. Für langfristige Aufenthalte verlangen die Ausländerbehörden einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dauerhaft Bestand hat.
Wer seinen Aufenthalt in Deutschland langfristig plant, sollte deshalb möglichst früh den Wechsel in eine anerkannte gesetzliche oder private Krankenversicherung vorbereiten. Dadurch lassen sich Probleme bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels vermeiden und die medizinische Versorgung bleibt dauerhaft gesichert.
