Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
Welche Versicherung ist Pflicht, welche freiwillig? Welche Unterschiede gelten für Arbeitnehmer, Studenten oder Asylsuchende? Und was passiert, wenn man sich in einer Übergangsphase wie der Jobsuche oder einem Sprachkurs befindet?
Expats / Arbeitnehmer
Für entsandte Fachkräfte mit Arbeitsvertrag in Deutschland gelten die gleichen Bedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer.
Versicherungspflicht:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei Einkommen < 69.300 € (2025)
Private Krankenversicherung (PKV) optional bei höherem Einkommen oder bestimmten Berufsgruppen
Empfohlen:
✅ GKV (z. B. TK, AOK, Barmer) – gute Leistungen & solidarisch
✅ PKV nur bei langfristigem Aufenthalt, guter Gesundheit & stabilem Einkommen
Tipp: Achte auf Zusatzversicherungen (z. B. Zahnersatz), besonders in der PKV.
AU PAIR
Situation: Du arbeitest für eine Familie, bekommst Taschengeld, bleibst weniger als 12 Monate.
Versicherungspflicht:
Nicht automatisch GKV-pflichtig
Die Gastfamilie ist verantwortlich und muss eine private Krankenversicherung abschließen
Empfohlen:
✅ Spezielle Au-pair-Krankenversicherungen (z. B. HanseMerkur, Dr. Walter)
✅ Inklusive Haftpflicht & Unfallversicherung
Tipp: Achte darauf, ob auch Schwangerschaft und Rücktransport abgesichert sind.
Studenten
Ausländische Studierende an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland haben verschiedene Möglichkeiten zur Krankenversicherung.
Versicherungspflicht:
Bis zum 30. Lebensjahr → studentische Krankenversicherung (gesetzlich)
Ab dem 30. Lebensjahr, bei Sprachkursen / Vorbereitungskursen → freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder PKV für Studenten
Empfohlen:
✅ Studentische GKV (z. B. TK, DAK) – ca. 125 €/Monat
✅ PKV für Sprachkursteilnehmer oder Ältere (z. B. MAWISTA Student)
Tipp: PKV-Angebote sind oft günstiger, aber Rückkehr in GKV später schwierig.
Asylsuchende
Wer einen Asylantrag in Deutschland gestellt hat, der sich noch in Prüfung befindet, hat Recht auf medizinische Leistungen. Das gilt auch, wenn der Antrag abgelehnt ist und der Asylstatus "Geduldet" lautet.
Versicherungspflicht:
Keine GKV, sondern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Gesundheitskarte über Sozialamt oder AOK/Landeseinrichtung
Empfohlen:
✅ Nutzung der staatlichen Leistungen
✅ Bei Anerkennung → GKV-Pflichtig
Tipp: Ärztliche Versorgung ist eingeschränkt – Notfälle & akute Krankheiten sind abgedeckt.
Touristen und Kurzbesucher
Wer sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhält, gilt als Tourist oder auch als Kurzbesucher.
Versicherungspflicht:
Keine GKV-Pflicht
Nachweis Reisekrankenversicherung nötig für Schengen-Visum
Empfohlen:
✅ Reise-KV mit Mindestdeckung von 30.000 € (z. B. ADAC, HanseMerkur)
Tipp: Achte auf Gültigkeit für alle Schengenländer & Rücktransportdeckung.
Sprachkursteilnehmer und Jobsuchende
Situation:
Du machst einen Sprachkurs oder suchst aktiv nach Arbeit.
Versicherungspflicht:
Keine GKV
Private KV nötig
Empfohlen:
✅ MAWISTA Visum / Expatcare, Care Concept, HanseMerkur Visum
Tipp: Bei Arbeitsaufnahme musst du dich innerhalb von 14 Tagen bei einer GKV anmelden.
🔁 Wechsel & Besonderheiten
Ein Wechsel von PKV zu GKV ist oft nur bei Pflichtversicherung (z. B. Arbeitsaufnahme) möglich.
Für Familienmitglieder gelten oft andere Regeln – bei Kindern auf Mitversicherung achten.
Bei Visumanträgen kann die Art der Krankenversicherung entscheidend sein.