Krankenversicherung für Grenzgänger in und aus der Schweiz
Sobald man in Deutschland als wohnhaft gilt und in der Schweiz eine Arbeit aufnimmt, steht eine Entscheidung über die Krankenversicherung an. Dabei hat man drei Optionen zur Auswahl:
- Man versichert sich freiwillig bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.
- Man nutzt das Schweizer System der gesetzlichen Pflichtversicherung.
- Man versichert sich bei einer deutschen Privaten Krankenversicherung.
Das Optionsrecht zum Grenzgängermodell kann jeder nutzen, der den Wohnstandort zwar in Deutschland hat und täglich bzw. regelmäßig zur Arbeit in die Schweiz pendelt.
Diese Vorteile hat man als Grenzgänger
Zunächst einmal ist niemand gezwungen, das Grenzgängermodell zu nutzen. Wer in Deutschland wohnt, kann einfach die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung fortsetzen. Dazu muss man sich allerdings aktiv entscheiden. Für diese Entscheidung besteht eine Frist von drei Monaten ab der Aufnahme der Arbeit. In diesem Zeitraum muss man in der Schweiz eine Befreiung von der dortigen Versicherungspflicht beantragen.
Andernfalls greift automatisch das Grenzgängermodell nach EU/EFTA-Tarif ab Arbeitsbeginn und somit die Pflichtversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) der Schweiz. Das Schweizer System zeigt sich vor allem für langfristige Arbeitsaufnahmen bei hohem Gehalt von der günstigen Seite.
Vorteile des Grenzgängermodells
- Die Beiträge orientieren sich nach dem Einkommen und sind dadurch vergleichsweise günstiger.
- Man kann sich weiterhin in der Schweiz wie auch in Deutschland behandeln lassen.
- Das Recht auf Rückkehr in das deutsche System der Krankenversicherung bleibt bestehen.
So nutzt man das Grenzgängermodell
Eine Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer selbstständig abschließen. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dies zu übernehmen. Nutzt man das Optionsrecht und tritt in eine schweizerische Krankenversicherung ein, erhält man folgende Nach- bzw. Ausweise:
- Versicherungsschein der schweizerischen Krankenkasse
- Chip-Karte der schweizerischen Krankenkasse
- Das Formular E106 für die deutsche Krankenkasse
Das Formular E106 sendet man an die gewünschte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Sie fungiert bei allen Behandlungen in der BRD als Aushilfskrankenkasse. Zudem erhält man eine Chip-Karte der jeweiligen schweizerischen Krankenversicherung, über die auch die
Kostenerstattung erfolgt. Bei Behandlungen in Deutschland rechnet die Aushilfskrankenkasse anschließend die Kosten mit der schweizerischen Versicherung ab.
Krankenkassenwechsel als Grenzgänger
Nachdem man sich entschied, entweder im deutschen Versicherungsschutz zu verbleiben oder die Pflichtversicherung der Schweiz zu nutzen, ist man an diese Entscheidung gebunden. Ein nachträglicher Krankenkassenwechsel in die Schweiz oder zurück nach Deutschland lässt sich nur
unter gewissen Bedingungen durchführen. Nachfolgende Bedingungen erlauben einen Wechsel:
- Man hat geheiratet
- Man hat sich scheiden lassen.
- Geburt eines Kindes
Wechselt man die Arbeitsstelle oder den Arbeitsort, reicht dies nicht für einen Wechsel aus. Das bedeutet auch, dass man sich nicht nachträglich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann. Innerhalb des Wahlstaates der Versicherung kann man die Krankenkasse frei wechseln und damit Vorteile von Sonderprogrammen der Krankenkassen nutzen.
Diese Krankenkassenprämien können auf Grenzgänger in der Schweiz zukommen
Abhängig davon, wo man eine Behandlung durchführen lässt, treten unterschiedliche Systeme der Kostenübernahme in Kraft. Behandlungen in der Schweiz obliegen den Leistungsbestimmungen des Schweizer KVG. Dieses beinhaltet beispielsweise keine zahnärztlichen Leistungen.
Für die Zahnbehandlung in der Schweiz empfiehlt sich als Grenzgänger sich daher eine private Zahnzusatzversicherung. Die Zahnbehandlungskosten in Deutschland werden hingegen nach Sachleistungsprinzip inklusive Besuche beim Zahnarzt nach dem fünften
Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen.
Führen Grenzgänger ihre Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung fort, erhöhen sich hingegen die Kosten. Dies liegt an den fehlenden Arbeitgeberzuschüssen innerhalb des Schweizer Systems.
Außerdem decken die Leistungen der schweizerischen Krankenkasse nicht alle Behandlungskosten im Heimatland ab. Damit ist das Grenzgängermodell mit niedrigen Beitragszahlungen in der Schweiz und Behandlungen in Deutschland vor allem bei entsprechend hohem Gehalt interessant. Da die Beiträge der Schweizer Grundversicherung unabhängig vom Einkommen erhoben werden, sind diese enorm niedrig. Allerdings fallen folgende Zusatzkosten an:
- Beitragszahlungen können abhängig von Alter, Modell und Wohnort variieren.
- Kostenbeteiligung durch jährlichen Franchise-Betrag
- Kostenbeteiligung mittels Selbsterhalt
- Mögliche Zusatzkosten durch Spitalkostenbeitrag nach einem Klinikaufenthalt
Diese Kostenbeteiligungen können entstehen
Neben den monatlichen Beiträgen müssen Grenzgänger mit Kostenbeteiligungen rechnen. Diese setzen sich aus Franchise- und Selbsterhalt-Zahlungen zusammen. Die Franchise entrichtet man jährlich. Sie beginnt bei 300 Franken und kann maximal 2.500 Franken betragen.
Hat der Franchise seinen Höchstbetrag erreicht, greift der Selbsterhalt. Dieser wird dann von den weiteren Kostenübernahmen durch die schweizerischen Krankenkassen abgezogen. Beim Selbsterhalt tragen Grenzgänger 10 Prozent der Kosten bis maximal 700 Franken.
Dies sollten Grenzgänger mit Familie beachten
Da die Beiträge im Granzgängermodell einkommensunabhängig erhoben werden, zeigt sich das Modell auch günstig für Familienmitglieder, die noch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Jedoch gibt es in der Schweiz keine automatische Familienversicherung.
Statt dessen kommt eine “Pro-Kopf-Versicherung” zum Einsatz, die sowohl Kinder als auch Partner als eigenständige Versicherungsmitglieder betrachtet. Durch die geringen Beträge kann dies für Familien sinnvoll sein. Dadurch entstehen für Familienangehörige folgende Optionen:
- Familienmitglieder, die nicht erwerbstätig sind, genießen das Optionsrecht und können eine Befreiung beantragen.
- Gleiches gilt für Partner, die ebenfalls in der Schweiz arbeiten
- Partner, die weiterhin in Deutschland tätig sind, benötigen keinen Befreiungsantrag und können mit den Kindern in der GKV bleiben.
Das Grenzgängermodell kündigen
Grundsätzlich können Grenzgänger ihre Mitgliedschaft bei einem Schweizer Krankenversicherer jeweils zum 31. Dezember kündigen. Folgende Bedingungen ermöglichen Auflösung der Versicherung in der Schweiz ohne Kündigungsfrist:
- Aufgabe der Tätigkeit in der Schweiz
- Eintritt in die Rente
Beenden Grenzgänger ihre Arbeit in der Schweiz, können sie zum letzten Tag ihrer Anstellung aus der Krankenversicherung austreten. Durch das bilaterale Abkommen der beiden Länder kann man anschließend problemlos in eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wieder eintreten.
Krankenversicherung für schweizerische Arbeitnehmer in Deutschland
Wie sieht es nun für Schweizer auf, die für ein deutsches Unternehmen in Deutschland arbeiten und in der Schweiz wohnen? Einwohner der Schweiz unterliegen in diesem Fall den Regeln der deutschen Sozialversicherungspflicht. Dies schließt die Versicherung bei einem deutschen Krankenversicherer ein. Dadurch erhalten Arbeitnehmer aus der Schweiz den Versicherungsschutz Deutschlands mit entsprechender ostenübernahme nach dem Sachleistungsprinzip. Daher lohnt sich für Pendler aus der Schweiz ein Vergleich gesetzlicher Krankenkassen. Anders verhält es sich, wenn ein schweizerisches Unternehmen einen Schweizer Staatsangehörigen zur Arbeit nach Deutschland entsendet. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer eine Entsendungsbescheinigung der Ausgleichskasse des jeweiligen Kantons.
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