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Studium & Krankenversicherung

Krankenversicherung zwischen Bachelor und Master

Richtig versichert in der Übergangszeit
veröffentlicht am 15.03.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ohne Immatrikulation wird die Krankenkasse teurer Ohne Immatrikulation wird die Krankenkasse teurer(c) Barney O´Fair / pixelio.de
Je näher für Studierende der Bachelor-Abschluss rückt, desto mehr organisatorische Fragen können sich dann stellen. Sollte man mit dem Abschluss in der Tasche für eine Zeit erste Berufserfahrungen sammeln oder lieber gleich weiter studieren? Egal wie das "Gap" konkret aussieht - die Krankenversicherung und der Status für die Krankenkasse müssen geklärt werden.

2021-03-15T12:44:00+00:00
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Schließt das Masterstudium nahtlos an den Bachelor an, sollten weder Probleme bei der Krankenversicherung noch mit dem BAföG-Amt oder der Familienkasse auftreten. Doch was passiert, wenn der Bachelorabschluss mitten ins Semester fällt oder das gewünschte Masterstudium nicht zu Beginn des nächsten Semesters angeboten wird? Und was muss beachtet werden, wenn sich bewusst für eine Pause zwischen dem Bachelor- und Masterstudium entschieden wird?

Tipp1 - Nicht vorzeitig exmatrikulieren!

Grundsätzlich gilt: Der Studierenden-Status sollte so lange wie möglich aufrecht erhalten werden, denn nicht nur bei der Krankenversicherung kann viel Geld gespart werden. In der Regel erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfung erbracht worden ist. Bis zum Ende des Semesters kann das Semesterticket weiter genutzt werden und der bisherige Krankenversicherungsschutz bleibt sogar bis einem Monat nach Semesterende bestehen. Auch BAföG und Kindergeld werden weiter gezahlt. Einzige Ausnahme ist die Anstellung als Werkstudent: Der Vertrag bleibt nur bis zum Ende des Monats bestehen, in dem das Gesamtergebnis des Studiums per Post zugestellt wurde.

Tipp2 - Prüfungszeitpunkt planen

Zeitmanagement im Studium Zeitmanagement im Studium(c) Getty Images / William_Potter
Für Studierende, die in der Übergangszeit reisen oder gering vergütete Praktika absolvieren wollen, ist es möglicherweise sinnvoll die letzte Prüfung erst zu Beginn des neuen Semesters abzulegen. Dann bleibt der Studierenden-Status auch im nächsten Semester bestehen. Allerdings könnte das langfristig negative Folgen haben, wenn beispielsweise Langzeitstudiengebühren fällig werden. Wenn die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters erfolgt und die Aufnahme des gewünschten Masterstudiums erst im Herbst angeboten wird, ist das Alter entscheidend.

Tipp3 - Familienversicherung nutzen

Die Vollendung des 25. Lebensjahres stellt in vielerlei Hinsicht eine besondere Altersgrenze dar. Für die Krankenversicherung gilt: Wer als Studierender noch keine 25 Jahre alt ist, kann über einen gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfreies Mitglied in der Familienversicherung sein. Voraussetzung ist dafür, dass das monatliche Einkommen regelmäßig 520 Euro nicht überschreitet.

Die Mitgliedschaft in der Familienversicherung bleibt in der Regel auch beim Warten auf das Masterstudium bestehen. Dazu muss belegt werden, dass ein nahtloser Übergang nicht möglich gewesen ist. Beispielsweise weil in der Rahmenprüfungsordnung steht, dass eine Zulassung nur zum Wintersemester erfolgen kann. Auch wenn vor Abschluss des Bachelors eine eigene studentische Krankenversicherung bestand, ist bis zur Vollendung die Rückkehr in die Familienversicherung möglich.

Tipp4 - Möglichkeiten für Studis ab 25 Jahren

Komplizierter ist es bei Studierenden, die beim Abschluss ihres Bachelorstudiums oder in der Übergangszeit ihren 25. Geburtstag feiern. Die eigene studentische Versicherung kann in der Übergangszeit nicht bestehen bleiben, auch wenn eine unverzügliche Aufnahme des Masterstudiums nicht möglich ist. Wer den Status als Studierender verliert, hat mit Hinblick auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Möglichkeiten.

 

Zunächst wird die Krankenkasse die Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einfordern, die nach der Höhe des Einkommens berechnet werden. Freiwillig bedeutet, dass kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, bei dem die Beiträge zur Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Deshalb ist der Beitragssatz von 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag im vollen Umfang von der versicherten Person zu tragen.

Wer über ein geringes oder kein eigenes Einkommen verfügt, profitiert von dem sogenannten Solidarprinzip allerdings nicht. Hier hat der Gesetzgeber das ‚fiktive Mindesteinkommen’ als Untergrenze festgelegt, das für 2022 auf 1096,67 Euro im Monat festgeschrieben ist. Auch wenn dieses Einkommen real nicht erwirtschaftet wird, werden die Beiträge auf der Grundlage dieser Mindesbemessungsgrenze berechnet. Damit belaufen sich die Kosten für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem geringen oder keinem Einkommen auf gut 200 Euro im Monat.

Um die Kosten für die Krankenversicherung zu sparen kann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig über 538 Euro im Monat liegt, werden die Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Das gilt auch für Praktika, die mit mehr als 538 Euro vergütet werden. Die Einzelheiten sollten vorab mit der Krankenkasse besprochen werden.

Tipp 5 - Nix wie weg? Kosten sparen während einer Auszeit

Wer in der Übergangszeit lieber reisen oder sich vom Prüfungsstress erholen will, hat zwei Möglichkeiten die Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse zu sparen. Zum einem kann die letzte Prüfung erst zu Beginn des nächsten Semesters abgelegt werden, um den Studierenden-Status für sechs weitere Monate aufrecht zu erhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden. Studierende sind Arbeitslosengeld I - berechtigt, wenn sie in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Da das weder auf eine Tätigkeit als Werkstudent noch auf einen Minijob zutrifft, müssen die meisten Studierenden in dieser Situation dann Hartz IV beantragen.

 

Das ist aufwendig, da zahlreiche Nachweise erbracht werden müssen. Unter anderem werden Kontoauszüge aller Konten und Sparbücher der letzten drei Monate eingefordert. Liegt das Vermögen über dem Grundfreibetrag (150 € pro Lebensjahr + 750 € für einmalige Anschaffungen) muss der Lebensunterhalt aus Ersparnissen finanziert werden. Bei einem positiven Hartz-IV-Bescheid werden die Beiträge zur Krankenversicherung übernommen und unter Umständen auch weitere Leistungsbezüge bewilligt. Von Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt wird in der Regel abgesehen, wenn das Studium zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgesetzt werden soll.

Tipp 6 - Verreisen und Hartz IV zwischen Bachelor und Master

Verreisen dürfen auch Menschen, die Hartz IV - Leistungen beziehen. Dem Jobcenter ist die geplante Reisezeit zu melden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist dabei auf sechs Wochen im Jahr festgesetzt. Wer diese Zeit aber am Stück komplett verreist, muss mit Leistungskürzungen ab dem 22. Tag der Ortsabwesenheit rechnen.

Hartz IV - Leistungen können auch vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs beantragt werden. Das lohnt vor allem, wenn man nicht mehr bei seinen Eltern lebt. Denn vor dem 25. Geburtstag bilden zusammen lebende Familien eine Bedarfsgemeinschaft und es wird das Einkommen aller im Haushalt lebender Menschen zur Berechnung des Leistungsumfangs berücksichtigt. Studierende, die ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen haben, können kein Hartz IV beantragen, da sie aufgrund ihres Vollzeitstudiums dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Tipp7 - Krankenversichert im Ausland

Wen das Fernweh lockt, kann die Zeit vor dem Masterstudium gut zum Entdecken anderer Länder genutzt werden. Bei privaten Reisen ins Ausland sind die Kosten für Transport, Unterkunft und Auslandsreiseversicherung zu berücksichtigen. Wer im Ausland arbeiten will, kann über eine einschlägige Organisation ins Ausland gehen oder einen Freiwilligendienst absolvieren. Die Einsätze gehen in der Regel über mehrere Monate bis zu einem Jahr und viele Kosten werden übernommen. Dieser Schritt sollte gut geplant werden, da Bewerbungen bis zu einem Jahr vor Ausreise eingereicht werden müssen.

Auslandsreiseversicherung für Studenten und Doktoranden -> zum Angebot

 

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