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Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Form der privaten Zusatzversicherung, die im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit greift. Im Leistungsfall wird ein vertraglich vereinbartes  Krankentagegeld als Ersatz für das Einkommen gezahlt.

Krankentagegeld und Lohnfortzahlung

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlung) durch den Arbeitgeber. Danach erfolgt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.
Privat versicherte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Je nach Tarif und Gesellschaft ist bei Ihnen anstelle dessen die Zahlung von Krankentagegeld vorgesehen.

Für gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler gibt es von vornherein keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Haben sie sich für den ermäßigten Beitragssatz entschieden, entfällt auch dr Anspruch auf Krankengeld. Um sich gegen einen Einkommensausfall abzusichern, wird diesen Versichertengruppen in der GKV auch zum Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung geraten. 

Krankentagegeld als Ergänzung zum Krankengeld

Auch für regulär gesetzlich versicherte Arbeitnehmer kann der Abschluss einer zusätzlichen Tagegeldversicherung sinnvoll sein. Die Höhe des Krankengeldes beträgt lediglich 70 Prozent des Arbeitsentgeltes (maximal aber 90 Prozent des Nettoeinkommens und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Außerdem sind Krankengeldzahlungen beitragspflichtig in der Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Die dabei entstehenden Einkommenseinbußen können durch eine private Krankentagegeldversicherung ausgeglichen werden.
 

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