Stand: 04.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Es existieren eine Vielzahl von Leistungen, die für den einzelnen Versicherten wünschenswert sind, die aber das Maß des Notwendigen überschreiten. Solche Wunschleistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Man bezeichnet diese Leistungen auch als Individuelle Gesundheitsleistungen. Auf Initiative von Ärzten und Ärzteverbänden wurden diese Leistungen in der IGEL-Liste zusammengestellt. Sie können diese Leistungen selbstverständlich in Anspruch nehmen, jedoch nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft sondern auf private Rechnung.





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