Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Freiwillige Versicherung

Freiwillige Versicherung können Personen abschließen, die nach Beendigung der Versicherungspflicht Ihre Krankenversicherung freiwillig fortsetzen wollen. Vor dem Beginn der freiwilligen Versicherung muss dabei eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Dauer bestanden haben oder in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten vorliegen. Der Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ende der vorhergehenden Versicherung erklärt werden.





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