Durchgangsarzt
Ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Durchgangsarzt ist von Beschäftigten bei einem Arbeits- oder Wegeunfall aufzusuchen. Die Verpflichtung zur Vorstellung bei einem Durchgangsarzt besteht nicht nur im Fall von Arbeitsunfähigkeit sondern auch dann, wenn keine Arbeitsunfähigkeit aber Behandlungsbedürftigkeit von mehr als 1 Woche vorliegt.
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